DAZ aktuell

Mehr Todesfälle durch Behandlungsfehler

Bessere Dokumentations-Praxis und doch nur Spitze des Eisbergs?

BERLIN (jz). Die offizielle Zahl der Todesfälle durch ärztliche Behandlungsfehler oder mangelhafte Medizinprodukte stieg im Jahr 2010 auf 1634. Das sind 445 Fälle mehr als noch im Jahr zuvor (1189). Im Jahr 2000 wurden 562 Fälle gemeldet. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink. Sie nimmt Bezug auf Daten des Statistischen Bundesamts.

Der größte Anteil der gemeldeten Todesfälle beruht auf Zwischenfällen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung im Allgemeinen (944) und solcher chirurgischer Eingriffe, die wegen einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation durchgeführt wurden (597). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), führt den starken Anstieg der Zahl auch auf eine verbesserte Dokumentations-Praxis zurück. "Immer mehr Ärzte und Krankenhäuser gehen zu Fehlermeldesystemen über. Und damit werden natürlich auch viel mehr Fehler erfasst", sagte Zöller gegenüber der "Saarbrücker Zeitung".

Transparenterer Umgang gefordert

Für Klein-Schmeink stellen diese Zahlen lediglich "die Spitze des Eisbergs" dar, weil sie auf den offiziell gemeldeten Angaben der behandelnden Einrichtungen beruhen. Es sei davon auszugehen, dass die tatsächlichen Zwischenfälle mit Todesfolge weitaus höher seien: "Patientenverbände nennen zumeist eine Zahl von 17.000." Um dem "eklatanten Datenmangel" in diesem Bereich entgegenzuwirken, fordert die Grünen-Abgeordnete einen transparenteren Umgang der behandelnden Einrichtungen mit Fehlern. "Es geht nicht darum, Ärzte und Krankenhäuser an den Pranger zu stellen, sondern es muss darum gehen, eine Kultur der Fehlervermeidung und des Risikomanagements in der Breite zu etablieren und so bestehende Ansätze auszubauen."

Eine solche statistisch korrekte Aufarbeitung der Todesursachenstatistik begrüßt der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, zwar grundsätzlich, denn "jeder Mensch, der durch den Fehler eines Arztes oder eines anderen stirbt, ist einer zu viel". Dazu gehöre aber auch, die Ursachen der Todesfälle in ihrer schuldhaften Abhängigkeit korrekt aufzuarbeiten. So seien mangelnde Desinfektion oder Hygienemängel oft Struktur- und keine Arztfehler. Komplikationen bei einer Implantation könnten Ärzten nicht angelastet werden, wenn es sich um zwar TÜV-geprüfte, aber fehlerhafte Produkte handele, wie bei den PIP-Brustimplantaten. Montgomery verweist außerdem darauf, dass – anders als die Destatis-Statistik – die von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern erhobenen Statistiken keine signifikanten Änderungen in der Häufigkeit aufwiesen.

Der geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sieht im Anstieg der Todesfallzahlen die Bestätigung dafür, dass die Ärzte in Deutschland "eine Kultur des Hinschauens leben müssen". Auch er geht von einer höheren Dunkelziffer aus. Derzeit sei man weit davon entfernt, mit diesen Behandlungsfehlern transparent umzugehen. Die Patientenschutzorganisation ruft deshalb Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, sowie Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeheime auf, die Patientensicherheit zur Tagesordnung der Politik zu machen.

Entwurf eines Patientenrechtegesetzes vorgelegt

Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatten bereits Mitte Januar einen gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Dieser regelt unter anderem den Behandlungsvertrag, der den Arzt dazu verpflichtet, Patienten verständlich und umfassend aufzuklären und zu informieren. Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Patienten sollen ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht bekommen. Fehlt eine entsprechende Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zulasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Für Haftungsfälle soll es ebenfalls mehr Transparenz geben: Bei sogenannten "einfachen" Behandlungsfehlern verbleibt es nach dem Gesetzentwurf dabei, dass der Patient den Behandlungsfehler sowie die Ursächlichkeit dieses Fehlers für die eingetretene Gesundheitsschädigung nachweisen muss. Für "grobe" Behandlungsfehler sind dagegen Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen. Bei ihnen muss der Arzt sich entlasten und beweisen, dass der nachgewiesene Behandlungsfehler nicht generell geeignet war, eine Gesundheitsschädigung der eingetretenen Art herbeizuführen. Darüber hinaus sind in Fällen von Behandlungsfehlern die Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen, etwa durch Unterstützungsleistungen zur Erleichterung der Beweisführung der Versicherten.



DAZ 2012, Nr. 8, S. 42

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