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DAZ Aktuell
Verhandlungen über Erstattungspreise gescheitert
Schiedsstelle hat das letzte Wort im Streit um europäische Vergleichspreise
Die Schiedsstelle hatte eigentlich einen Schiedsspruch vermeiden wollen. Sie hatte den Verhandlungspartnern BAH, BPI, Pro Generika und vfa auf der einen und dem GKV-Spitzenverband auf der anderen Seite nahegelegt, noch einmal nachzuverhandeln. Und zwar unter gewissen Vorgaben der Schiedsstelle. So sollte der Länderkorb als quantitatives Element einen Bevölkerungsanteil in allen EWR-Ländern (ohne Deutschland) von mindestens 80 Prozent haben. Zudem sollte er vorrangig Länder enthalten, die eine mit Deutschland vergleichbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzen.
Für die Nachverhandlung hatte die Schiedsstelle eine Frist bis zum 24. Februar 2012 gesetzt – diese ist nun ergebnislos verstrichen. Die Schiedsstelle wird daher nun in Kürze auf Basis der eigenen Vorgaben über den Länderkorb entscheiden. Zudem wird sie – wie bereits angekündigt – eine Konkretisierung des in § 130b Abs. 1 SGB V verwendeten Begriffes der "tatsächlichen Abgabepreise" in ihren Schiedsspruch aufnehmen.
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