DAZ Aktuell

Weitere Verhandlungen über Null-Retaxation nötig

Erste Gespräche brachten noch kein Ergebnis

BERLIN (jz). Noch gibt es keine Lösung im Streit um die Retaxation von BtM-Rezepten: Sowohl die drei Krankenkassen BKK vor Ort, BKK Hoesch und Novitas BKK als auch die beiden Apothekerverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein sind zwar gesprächsbereit. Ein gemeinsames Treffen aller Beteiligten am 23. Februar reichte jedoch nicht, um die Meinungsverschiedenheiten aus der Welt zu schaffen. Am 8. März wollen Kassen und Apothekerverbände nun erneut zusammenkommen.

Anders als angekündigt, folgte vonseiten des BKK-Landesverbands Nordwest am 21. Februar keine offizielle Stellungnahme zum weiteren Vorgehen in Sachen BtM-Retaxation. Erste Einzelgespräche zwischen Dr. Dirk Janssen (BKK-Landesverband) und den beiden Apothekerverbänden Westfalen-Lippe und Nordrhein hatten nicht zu einem alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Stattdessen trafen sich am 23. Februar die drei Kassen BKK vor Ort, BKK Hoesch und Novitas BKK mit den beiden Apothekerverbänden zu einem weiteren – dieses Mal gemeinsamen – Gespräch.

Retaxation nur bei schweren Verstößen

Grundlage der Gespräche soll laut einer Sprecherin des BKK-Landesverbands die von BKK Nordwest, BKK vor Ort, BKK Hoesch und Novitas BKK am 14. Februar unterzeichnete "Gemeinsame Erklärung" sein, in der die genannten Betriebskrankenkassen sich auf eine einheitliche Linie zur Durchführung von Prüfungen von BtM-Verordnungen einigten. Danach soll für den Belieferungszeitraum Oktober 2011 bis März 2012 die Prüfung ausgesetzt werden, um den betroffenen Apotheken die Möglichkeit einzuräumen, "den Zeitraum seit Beginn der aktuellen BtM-Retaxierungen für die Anpassung ihrer organisatorischen Abläufe (…) zu nutzen".

In laufenden Prüfungen des Belieferungszeitraums April 2011 bis September 2011 wollen die Kassen außerdem nur bei schweren formalen und zugleich inhaltlichen Verstößen gegen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) retaxieren. Belieferte und entsprechend beanstandete Verordnungen sollen vorerst nicht verrechnet, also gegenüber Apotheken finanziell nicht geltend gemacht werden.

Diese Grundlage zur Durchführung der Prüfung erfolgt vonseiten der Kassen jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Betriebskrankenkassen verlangen von den Apotheken bzw. Apothekerverbänden im Gegenzug, die "unterschiedliche Bewertung der formaljuristisch berechtigten BtM-Retaxierungen nicht auf dem Rücken der Patienten" auszutragen. Auf Apothekerseite solle "in sachlicher Form über die gesetzlichen Anforderungen" einer ordnungsgemäßen BtM-Belieferung informiert werden, heißt es in der Erklärung.

Keine Klarstellung zu künftigem Verzicht auf Null-Retax

Den Apothekerverbänden geht das jedoch nicht weit genug: Ihnen fehlt insbesondere die Klarstellung, dass die Kassen künftig auf Null-Retaxationen verzichten werden. Offenbar wollen die Kassen von diesem Standpunkt nicht abrücken, denn die ganztägigen Verhandlungen am 23. Februar sollen nun am 8. März fortgesetzt werden, wie die Apothekerverbände melden. Ziel bleibe es weiterhin, so AVWL-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek, Null-Retaxationen von Rezepten grundsätzlich auszuschließen. Ansonsten hätten alle Beteiligten bis zum 8. März Stillschweigen nach außen vereinbart.



DAZ 2012, Nr. 9, S. 28

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