Recht

Grundsteuer: Der "Zuerst-Grundstücks-Kauf"-Trick zieht nicht immer

(bü). Kauft ein Ehepaar ein Grundstück und wird wenige Tage später der Vertrag über den Bau eines Hauses auf diesem Grund und Boden unterschrieben, so handelt es sich – die Grunderwerbsteuer betreffend – nicht um zwei Geschäftsvorfälle. Deshalb ist vom Kaufpreis für beide Immobilien Grunderwerbsteuer zu zahlen. Der Bundesfinanzhof: "Ergibt sich aus Vereinbarungen, die mit einem Grundstückskaufvertrag in einem rechtlichen – zumindest objektiv sachlichen – Zusammenhang stehen, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, so bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand".


(BFH, II R 7/12)



AZ 2013, Nr. 12, S. 4

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