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- AZ 16/2013
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Gesundheitspolitik
E-Zigarette ein Arzneimittel?
Die Verkaufszahlen von E-Zigaretten seien in den letzten Jahren erheblich gestiegen, begründet der Gesundheitskommissar die neuen Bestimmungen. Doch sie würden oft ohne ausreichende Kontrolle in Verkehr gebracht. "In den meisten Ländern gelten sie als Arzneimittel, in einigen dagegen als Verbraucherprodukte oder Tabakerzeugnisse", so Borg. Die im Vorschlag vorgesehenen Nicotinhöchstgehalte für E-Zigaretten seien anhand des Nicotingehalts bei Nicotinersatztherapieprodukten ermittelt worden, deren Inverkehrbringen bereits von Mitgliedstaaten genehmigt wurde.
Angelika Werthmann von der liberalen Fraktion ALDE wollte in ihrer Anfrage zudem wissen, welche Maßnahmen die Kommission plane, um einem faktischen Verbot von E-Zigaretten entgegenzuwirken, um unbillige Konsequenzen zu vermeiden, wie den Verlust von Arbeitsplätzen oder Rückumstiege von Verbrauchern auf Zigaretten. Doch die Antwort Borgs dürfte die Gemüter der sowieso schon aufgebrachten Dampfer-Gemeinde weiter erhitzen: "Nach Einschätzung der Kommission bringen die vorgeschlagenen Maßnahmen keine negativen Beschäftigungseffekte in der EU mit sich."
Der Verband des E-Zigarettenhandels beruft sich derweil auf ein Rechtsgutachten, nach dem die Tabakrichtlinie rechtswidrig ist. Der Hamburger Europarechtler Prof. Dr. Holger Schwemer erklärt darin, der EU fehle bereits das Recht, in der Richtlinie Regelungen zur elektrischen Zigarette zu treffen. Die entsprechenden Passagen im EU-Entwurf verstießen daher gegen das Unionsrecht. "Wir sehen uns darin bestätigt, dass die bisherige Fassung der Richtlinie in Bezug auf die E-Zigarette einer gründlichen Überarbeitung bedarf", sagte der Verbandsvorsitzende Dac Sprengel.
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