Gesundheitspolitik

Substitutionstherapie: Ziele weitgehend erreicht

Regierung: Apotheken sichern Versorgung

Berlin (jz). Die Bundesregierung ist weitgehend zufrieden mit der Situation in der opiatgestützten Substitutionstherapie in Deutschland. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Zur Frage, wie viele Apotheken an der Versorgung mit Substitutionsmitteln teilnehmen, konnte die Regierung zwar nichts sagen – dazu lägen keine Zahlen vor. Aber: "Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Versorgung mit Substitutionsmitteln durch Apotheken grundsätzlich gesichert ist."

Die Ziele der opiatgestützten Substitutionstherapie in Deutschland würden überwiegend erreicht, erklärt die Regierung in ihrer Antwort. Dabei beruft sie sich auf Studienergebnisse, die das Bundesgesundheitsministerium in Absprache mit den Bundesländern 2008 in Auftrag gab: Danach sei die Substitutionstherapie hierzulande "effektiv", Suchtmediziner, Patienten und Opiatkonsumierende sähen die opiatgestützte Substitution "als wertvoll und wirksam" an.

Zur Entwicklung in den letzten Jahren führt die Regierung Zahlen des Substitutionsregisters des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ins Feld: Danach ist die Zahl der gemeldeten Substitutionspatienten seit Beginn der Meldepflicht im Jahr 2002 von 46.000 auf 77.400 im Jahr 2010 angestiegen. Seitdem sank sie leicht, auf 75.400 Patienten im Jahr 2012. Die Zahl der aktiv substituierenden Ärzte ist in den letzten Jahren mit rund 2700 weitgehend konstant geblieben. Insoweit habe sich die Versorgungslage der Betroffenen leicht verbessert, so die Regierung.

Dabei könne bei langfristiger Substitutionsbehandlung bei 4 Prozent der Patienten von einer stabilen langfristigen Abstinenz ausgegangen werden. 7,1 Prozent der in einer langfristigen Substitutionsbehandlung befindlichen Patienten seien zur Nachuntersuchung mindestens drei Monate lang abstinent gewesen. Daten zu einer langfristigen Abstinenz bei Patienten, die nur mittel- oder kurzfristig an einer Behandlung teilgenommen haben, liegen nicht vor.



AZ 2013, Nr. 16, S. 2

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