Gesundheitspolitik

Entlastung für säumige Beitragszahler

Weniger Zinsen für GKV-Schuldner, Notlagentarif für PKV-Kunden

Berlin (ks). Das Bundeskabinett hat letzte Woche den Entwurf eines "Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" gebilligt. Das geplante Gesetz sei ein wichtiger Schritt, um das Problem sozialer Überforderung von säumigen Beitragsschuldnern zu entschärfen, erklärte Gesundheitsminister Daniel Bahr.

Schätzungsweise an die 200.000 Menschen in Deutschland sind betroffen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, krankenversichert zu sein, können dies aber nicht bezahlen. Je länger sie säumig sind, desto größer werden ihre Schulden bei den Kassen. Auf knapp 3 Mrd. Euro summieren sich die Außenstände bei privaten und gesetzlichen Versicherern mittlerweile. In der GKV besteht die Versicherungspflicht seit 2007, in der PKV seit 2009.

Doch nun sollen die Zinsen, die Beitragsschuldner der GKV zahlen müssen, beschränkt werden. Bislang liegt der Zinssatz für freiwillig Versicherte sowie für vormals Nicht-Versicherte bei monatlich fünf Prozent – künftig soll nur noch ein Prozent vom rückständigen Betrag erhoben werden. Der erhöhte Säumniszuschlag habe in der Vergangenheit das Problem der Beitragsrückstände eher verschärft, so der Minister.

In der PKV soll ein Notlagentarif eingeführt werden. Beitragsschuldner werden nach Durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens in diesen überführt – ihr bisheriger Versicherungsvertrag kommt zum Ruhen. Der Notlagentarif umfasst ausschließlich Leistungen, die zur Versorgung bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Damit die Betroffenen die Prämie zahlen können, können für sie bis zu 25 Prozent aus bereits gebildeten Alterungsrückstellungen angerechnet werden. Für etwa 100 Euro könnte ein solcher Notlagentarif bereits zu haben sein. Nach Zahlung aller ausstehenden Beiträge können die Versicherten wieder in ihre früheren Tarife zurückkehren. Bahr betonte, dass der Notlagentarif nur für eine Übergangsphase gedacht sei. Ziel sei in jedem Fall, jedem Betroffenen die Rückkehr in den ursprünglichen Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Die neue Regelung löst das Problem allerdings nur für die Zukunft. Was mit den Menschen passiert, die bereits Schuldenberge angehäuft haben, ist noch offen. Bahr setzt auf einsichtige Krankenkassen. Sie könnten etwa eine Stundung anbieten.



AZ 2013, Nr. 16, S. 3

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