Gesundheitspolitik

Bundesärztekammer warnt vor Bürgerversicherung

Ärzte sorgen sich um Finanzreform und fordern Pauschale

Berlin (ks). Die Bundestagswahl im September rückt näher. In der Gesundheitspolitik wird bereits das alte Duell Bürgerversicherung kontra Kopfpauschale neu aufgelegt – nur wird Letztere nicht mehr so genannt. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, warnte vergangene Woche eindringlich vor der Einführung einer Bürgerversicherung: "Eine staatliche Einheitsversicherung löst kein einziges Problem unseres Gesundheitssystems, sondern schafft nur neue."

Mit einer Bürgerversicherung würden nach "wissenschaftlichen Untersuchungen" zehntausende Arbeitsplätze vernichtet und der Krankenversorgung Finanzmittel in Milliardenhöhe entzogen, mahnt Montgomery. Im Hinterkopf hat er dabei offenbar eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung, von der Medien kürzlich berichteten. Die gewerkschaftsnahe Stiftung hatte allerdings betont, dass die Studie noch nicht fertiggestellt sei und die bisherigen Ergebnisse nicht belastbar seien.

Doch in der BÄK war die von SPD, Grünen wie Linken favorisierte Bürgerversicherung noch nie beliebt. Und so ist es kaum überraschend, wenn Montgomery nun verkündet: "Nur unter Beibehaltung der Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung lässt sich unser Gesundheitssystem zukunftsfest weiterentwickeln". Und eine bekannt anmutende Reformskzizze hat der Ärzte-Präsident auch schon in der Tasche: das Papier "Anforderungen zur Weiterentwicklung des dualen Krankenversicherungssystems in Deutschland". Danach soll am Wettbewerb zwischen GKV und PKV festgehalten, die Finanzautonomie der gesetzlichen Kassen aber wiederhergestellt werden. Der derzeitige Versichertenanteil soll dabei zu einem festen, einkommensunabhängigen und von den Kassen autonom festzulegenden "Gesundheitsbeitrag" weiterentwickelt werden. Dieser Gesundheitsbeitrag soll unabhängig von Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen erhoben werden und innerhalb einer Kasse für alle Versicherten gleich sein. Unterschiede soll es hingegen zwischen den einzelnen Krankenkassen geben.

Um Geringverdiener nicht zu sehr zu belasten, darf der Gesundheitsbeitrag die Schwelle von 9% des gesamten Haushaltseinkommens nicht überschreiten. Liegt er höher, findet ein Sozialausgleich statt. Der Arbeitgeberanteil soll nach dem BÄK-Konzept auf 7,3% festgeschrieben werden.

Auch der Gesundheitsfonds ist aus BÄK-Sicht grundlegend neu zu konzipieren und zu reduzieren. Er soll den Sozialausgleich sowie Aufwendungen für die ebenfalls neu zu gestaltende Familienmitversicherung finanzieren. Um mehr Generationengerechtigkeit herzustellen, schlägt die BÄK vor, aus Steuermitteln ein "Gesundheits-Sparkonto" einzuführen: ein kapitalgedecktes Ansparprogramm für alle in Deutschland geborenen Kinder. Dieses soll die finanziellen Folgen der demografischen Entwicklung abfedern.

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