Gesundheitspolitik

Grüne machen sich für E-Zigarette stark

Arzneimittel zur Raucherentwöhnung soll es wieder auf GKV-Kosten geben

Berlin (jz). Die in der geplanten EU-Tabakproduktrichtlinie enthaltene Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel ist aus Sicht der Grünen weder verhältnismäßig noch sinnvoll. In einem aktuellen Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung unter anderem, sich bei den Beratungen im Europäischen Rat für eine Überarbeitung der Richtlinie einzusetzen.

Mitte Dezember 2012 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Tabakrichtlinie vor, der die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen regeln soll. Aber auch der E-Zigarette nahm sich die Kommission an: Nicotinhaltige Erzeugnisse mit einem Nicotingehalt von über 2 mg oder einer Nicotinkonzentration von über 4 mg/ml dürfen danach nur vertrieben werden, wenn sie als Arzneimittel zugelassen worden sind.

Aus Sicht der Grünen bedeutet das eine Ungleichbehandlung und hat zudem ein faktisches Verbot der meisten auf dem Markt gebräuchlichen elektronischen Zigaretten bzw. der verwendeten Liquide zur Folge. "Dies ist wegen der im Vergleich zur Zigarette geringeren gesundheitlichen Risiken von elektronischen Zigaretten (fehlender Verbrennungsprozess) unter dem Aspekt der Schadensminderung und der Suchtbehandlung problematisch", heißt es zur Begründung im Antrag. Statt eines faktischen Verbotes sollte – wie bei anderen Tabakprodukten – die Regulierung des Produktes das Ziel sein. Das vermeide auch die Entstehung eines unregulierten Schwarzmarktes für derartige Produkte. Zudem seien unabhängige Untersuchungen zur Erforschung der Inhaltsstoffe, der Wirkungsweisen und der daraus resultierenden gesundheitlichen Risiken nötig.

Darüber hinaus schlagen die Grünen vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung aufkommen. Dies sei bislang selbst dann nicht möglich, wenn Wirksamkeit und Nutzen dieser Medikamente nachgewiesen sind und sie in einem strukturierten Behandlungsprogramm oder im Rahmen eines multimodalen Entwöhnungskonzeptes eingesetzt werden. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Kosten des Rauchens sei dies nicht sachgerecht. Der Ausschluss von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung in § 34 Abs. 1 Satz 8 SGB V sollte daher gestrichen und der G-BA beauftragt werden, zu regeln, welche Therapiekonzepte zur Rauchentwöhnung zulasten der GKV abrechenbar seien.

Das könnte Sie auch interessieren

Neue EU-Tabakrichtlinie für mehr Verbraucherschutz beschlossen

E-Liquids sind keine Arzneimittel

DAZ.online-Umfrage zu E-Zigaretten

Große Mehrheit für freien Verkauf

EU-Kommissions-Vorschlag

Strengere Regeln gegen den Tabakkonsum

Arzneimittel oder nicht?

Steffens warnt vor E-Zigaretten

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.