Recht

Mietrecht: Wenn Wildschweine im Garten wüten

(bü). Ist der Garten eines vermieteten Hauses nur durch einen Maschendrahtzaun gesichert, so dass es Wildschweinen immer wieder (hier sieben Mal) gelingt, in den Garten einzudringen und dort die Beete zu verwüsten, so können die Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser auf seine Kosten einen stabilen Zaun installieren lässt. Geschieht das nicht, können die Mieter (notfalls durch gerichtliche Ermächtigung) zur Selbsthilfe greifen und einen für Wildschweine unüberwindbaren Zaun auf Kosten des Vermieters anbringen lassen.


(AmG Berlin-Köpenick, 15 C 25/12)

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