Recht

Wurde das Übergabeprotokoll unterschrieben, treten Fehler nicht mehr auf

(bü). Hat ein Vermieter mit seinem ausziehenden Mieter das Übergabeprotokoll unterschrieben und damit bestätigt, dass er keine Mängel festgestellt habe, so kann er nicht anschließend die vom Mieter geleistete Kaution mit der Begründung zurückhalten, die Räume seien "verwohnt", woran der Mieter als starker Raucher die Schuld trage. Im Protokoll nicht dokumentierte Schäden gelten als nicht vorhanden.


(AmG Leonberg, 7 C 676/12)

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