- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 27/2013
- E-Zigaretten-Liquids als ...
Gesundheitspolitik
E-Zigaretten-Liquids als Tabakerzeugnis
Er hatte in 134 Fällen nicotinhaltige Flüssigkeiten aus China importiert, mit denen die E-Zigaretten gefüllt und danach rauchfrei konsumiert werden können. Wie ein Gerichtssprecher berichtete, war die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass es sich bei den Liquids um rein synthetische Produkte handelt – und hatte daher einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz angenommen. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten wies jedoch nach, dass das in der Flüssigkeit enthaltene Nicotin aus der Nicotinpflanze gewonnen wurde. Die Richter stuften die Liquids daher als Tabakerzeugnis ein. Weil sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten, sei der Handel nicht erlaubt.
Der Prozess vor dem Landgericht gilt als Pilotverfahren: Es ist der erste Strafprozess um die E-Zigarette, bisher hatten sich nur Verwaltungsgerichte mit ihrer Einordnung beschäftigt. Es ist zudem die erste Gerichtsentscheidung, die die E-Zigarette als Tabakerzeugnis einstuft. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig: Der Geschäftsmann dürfte in Revision gehen, und auch die Staatsanwaltschaft erwägt, Rechtsmittel einzulegen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.