Wirtschaft

Europäischer Pharma-Dachverband verabschiedet Transparenz-Kodex

Berlin (jz). Europäische Pharmaunternehmen wollen ihre direkten und indirekten Zuwendungen an Ärzte, Kliniken und andere Angehörige der Fachkreise künftig offenlegen. Einen entsprechenden Transparenzkodex haben der Dachverband der europäischen Pharma-Verbände sowie einzelner Pharmaunternehmen (EFPIA) vergangenen Montag verabschiedet, teilte der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) mit. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Bunge, hält diesen Kodex für eine Abwehrreaktion der Pharmaindustrie.

EFPIA-Mitgliedsunternehmen müssen danach Geldleistungen und andere geldwerte Zuwendungen an oder zugunsten von Angehörigen der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens öffentlich zugänglich machen. Dazu zählen Vergütungen für Dienstleistungs- und Beratungstätigkeiten wie Referate, Zuwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung, z. B. für klinische Prüfungen. Zudem werden Spenden und andere finanzielle Zuwendungen an die Organisationen des Gesundheitswesens sowie die Unterstützung von wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen im Wege des Sponsorings und durch individuelle Einladung einzelner Teilnehmer erfasst. Der Transparenzkodex führt Mindeststandards ein, die von den nationalen Verbänden eingehalten werden müssen. In einem nächsten Schritt sind die Vorgaben der EFPIA auf nationaler Ebene von der jeweiligen Mitgliedervereinigung umzusetzen – in Deutschland dem FSA. Stichtag ist 31. Dezember 2013. Die Mitgliedsunternehmen des FSA haben dann ein Jahr Zeit, ihre internen Systeme anzupassen oder neue zu entwickeln. 2015 soll die Aufzeichnung der Daten beginnen – die erste Veröffentlichung ist 2016 geplant, rückwirkend für 2015. Zudem finden Gespräche mit der Ärzteschaft statt, um für eine gemeinsame Umsetzung zu werben.

"Die Pharmaindustrie scheint zu befürchten, dass es zu ernsthaften Schritten gegen Korruption im Gesundheitswesen kommen könnte", kommentierte Bunge. Die Selbstverpflichtung sei eine "durchschaubare und schwache Abwehrreaktion". So würden berechtigte rechtliche Schritte aufgehalten und abgeschwächt – und die Politik in der Folge zum Bittsteller um Einhaltung der Selbstverpflichtung, weil Verstöße nicht unter Strafe stünden. Zuwendungen an Ärzte gehören ihrer Meinung nach nicht freiwillig dokumentiert, sondern verboten.

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