Recht

Ärztlicher Kunstfehler: Einen möglichen Befund muss der Patient beweisen

(bü). Behauptet ein Mann, dass er gesundheitlich deswegen schlecht dastehe (hier entwickelte sich ein Heuschnupfen zu Asthma), weil ein Arzt einen Allergietest unterlassen habe, und verlangt er Schmerzensgeld, so muss er beweisen, dass – wäre ein solcher Test gemacht worden – "ein behandlungsbedürftiger Befund" dabei herausgekommen wäre, welcher nach entsprechender Behandlung die gesundheitliche Situation günstiger dargestellt hätte. Dazu müssten, so das Oberlandesgericht München, zum behaupteten Unterlassungszeitpunkt (der hier fast zehn Jahre zurücklag) notwendigerweise auch typische Beschwerden vorgelegen haben. Kann der Patient das nicht nachweisen und ergibt sich auch aus der Behandlungsdokumentation nichts Derartiges, so fehlt es an einem kausalen Schaden. Es besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld.


(OLG München, 1 U 1831/09)

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