Gesundheitspolitik

Spahn: Kein Wort zum Apothekenbus

CDU-Politiker antwortet auf die Positionsabfragen von „Gesundheit wählen“

BERLIN (jz) | Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, hat sich zu den Positionsabfragen der Apotheker geäußert. Anders als einige seiner Parteikollegen verzichtete er darauf, den Apothekenbus zu erwähnen. Damit weicht er von den Standardantworten der CDU ab. Spahn kandidiert im nordrhein-westfälischen Wahlkreis Steinfurt – Borken.

Einige Christdemokraten erklärten in ihren Antworten, die CDU wolle, dass auch ländliche Räume lebenswert blieben – dazu gehöre auch die Arzneimittelversorgung vor Ort. „In Gegenden, in denen dies trotz aller Anstrengungen in einigen Jahren nicht mehr möglich sein wird, müssen wir sehen, ob neben Bringdiensten mobile Lösungen gangbare Wege sind. Vor diesem Hintergrund sieht die Union auch in neuen Konzepten wie die mobile/rollende Apotheke ein Mittel, die Versorgung sicherzustellen“, schrieb etwa Annette Widmann-Mauz, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium.

Spahn erklärt hingegen, in den genannten Gegenden „müssen wir gemeinsam mit den Apothekern Lösungen finden, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Hier bieten sich eine Erweiterung des Botendienstes und Rezeptsammelstellen an“.

Was die Arzneimitteltherapiesicherheit betrifft betont der CDU-Politiker, Ziel der CDU sei „die Sicherstellung der Versorgung mit Ärzten und Apothekern“ – beide Berufsgruppen sollten dabei so eng wie möglich zusammenarbeiten. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz habe man noch einmal die Zusammenarbeitsmöglichkeiten gefördert. Hierin wurde das ABDA-KBV-Modellprojekt gesetzlich verankert.

Gefragt wurde Spahn auch, was er im Fall seiner Wahl dagegen tun werde, dass Zytostatika-herstellende Krankenhausapotheken vermehrt in den originär ambulanten Versorgungsbereich öffentlicher Apotheken vordringen. Dazu erklärte er, die Gefahr, dass Krankenhausapotheken von sich aus in den ambulanten Bereich vordringen, bestehe nicht – Krankenhausapotheken dürften nur im Auftrag von öffentlichen Apotheken tätig werden. Öffentliche Apotheken müssten eben genau schauen, wann zur Sicherstellung der Versorgung eine Krankenhausapotheke zu beauftragen sei. „Die Rechtslage ist klar. Wir werden uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass die Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben wahrnehmen und die geltenden Gesetze und Bestimmungen eingehalten werden.“ 

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