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- AZ 39/2013
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Wirtschaft
Vorsicht Retax-Gefahr!
HAV warnt bei Abgabe von Importarzneimitteln
In den vorliegenden Retaxations-Fällen gehe es um Rezepte, bei denen zum verordneten Arzneimittel kein Rabattvertrag in der Auswahl gemeldet war, und somit das verordnete Arzneimittel oder eines der drei preisgünstigen Arzneimittel oder auch ein preisgünstiger Reimport gemäß Paragraf 5 des Rahmenvertrages abgegeben werden konnte. „Soweit jedoch bei der Reimport-Auswahl teurer beliefert wurde, als ursprünglich verordnet, hat die Kasse den Preis gekürzt“, schreibt der HAV.
Erstattungsbeträge berücksichtigen
In allen Fällen habe die Apotheke einen Import abgegeben, der unter Berücksichtigung der Herstellerrabatte teurer war als das Original. Die Barmer retaxierte die Preisdifferenz zum Original, die sich bei Vergleich der um die Herstellerrabatte bereinigten Endpreise ergab. Der HAV: „Wir verweisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf, dass die Preisgünstigkeit von Importen nicht mehr durch den Vergleich der Apothekenverkaufspreise zu ermitteln ist, sondern nur noch unter Berücksichtigung sämtlicher Herstellerrabatte. Das gilt sowohl für den Vergleich von Originalpräparat mit Import als auch für den Vergleich von Importen untereinander.“
Notfalls Kontakt mit Softwarehaus aufnehmen
Alle Apothekensoftwaresysteme böten eine Möglichkeit, die um den Herstellerrabatt reduzierten Preise einzusehen und die Wirtschaftlichkeit von Importen zu beachten. „Sollten Sie bisher diese Funktion in Ihrer Software nicht kennen, fragen Sie bitte unbedingt Ihr Softwarehaus, wie Sie den korrekten Vergleich einsehen können“, so der HAV.
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