Gesundheitspolitik

Neue Beitragsstruktur für Hamburger Kammer

Kammerversammlung stimmt knapp für neue Beitragsordnung

HAMBURG (tmb) | Die Apothekerkammer Hamburg hat endlich eine neue Beitragsordnung. Dies gilt jedenfalls, wenn die Aufsichtsbehörde dem gestrigen Beschluss der Kammerversammlung zustimmt. Bei der außerordentlichen Sitzung verabschiedete die Kammerversammlung mit einer knappen Mehrheit von 50,9 Prozent die neue Beitragsordnung.

Nach der neuen Regelung soll jedes Kammermitglied einen Grundbeitrag bezahlen, der bei Arbeitnehmern nach der Wochenarbeitszeit gestaffelt ist. Hinzu kommt für die selbstständigen Inhaber öffentlicher Apotheken ein so genannter Betriebsstättenbeitrag, der sich gemäß einer Staffel aus dem Nettogesamtumsatz ergibt. Dabei ist keine Deckelung vorgesehen. Rentner, Pharmazeuten im Praktikum und Mitglieder ohne Beschäftigung zahlen keine Beiträge.

Bei der vorigen ordentlichen Sitzung der Kammerversammlung am 3. Juni hatte sich ein Kompromissvorschlag von Holger Gnekow mit großer Mehrheit durchgesetzt. Dieser sah im Unterschied zu der nun getroffenen Regelung eine Deckelung für hohe Umsätze vor. Allerdings hatte die Aufsichtsbehörde dem Text nicht zugestimmt, der damals spontan während der Sitzung formuliert worden war. Daraufhin musste gestern eine außerordentliche Sitzung der Kammerversammlung abgehalten werden, an der etwa 75 Kammermitglieder teilnahmen. Der Versammlung lag eine neu formulierte, aber inhaltlich unveränderte Version des Beschlusses vom 3. Juni vor. Doch über diesen Text wurde nicht abgestimmt, denn während der gestrigen Sitzung wurde ein Änderungsantrag eingebracht, die Deckelung aus dem Entwurfstext zu streichen. Nach der Diskussion wurde über diesen Änderungsantrag abgestimmt und er fand eine knappe Mehrheit. Die Beitragsordnung wurde damit ohne Deckelung verabschiedet. Die Frage nach der Deckelung hat in Hamburg praktische Bedeutung, weil dort einige sehr umsatzstarke Apotheken, auch mit Versandbetrieb, angesiedelt sind.

Behördliche Zustimmung wahrscheinlich

Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde zum neuen Text gilt als höchstwahrscheinlich, weil keine neuen Formulierungen hinzugefügt wurden. Dann steht fest, dass die Hamburger Apotheker im Jahr 2014 ihre Beiträge aufgrund der neuen Beitragsordnung entrichten müssen. Doch damit wissen die Hamburger Apotheker noch nicht, wie viel sie zahlen werden müssen. Denn erst auf der Grundlage der neuen Beitragsordnung kann die Kammerversammlung auf ihrer nächsten ordentlichen Sitzung im November die Beitragsstaffel mit den Beiträgen festlegen. Der Vorstand wird dazu einen Vorschlag ausarbeiten. Doch nach der Debatte über die Deckelung liegt es nahe, dass über die Ausgestaltung der Staffel diskutiert wird. Denn hier lässt die neue Beitragsordnung durchaus Gestaltungsspielraum zu. Außerdem muss nach den Entscheidungen zur Beitragsstruktur noch die Höhe der Beiträge festgelegt werden. Die Diskussionen über die Beiträge zur Apothekerkammer Hamburg dürften damit zwar eine neue Phase erreichen, aber noch nicht beendet sein. 

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