Gesundheitspolitik

13 Millionen Rezepturen

Kiefer: Anpassung der Honorierung überfällig

BERLIN (abda/az) | Im Jahr 2012 haben die öffentlichen Apotheken mehr als 13 Millionen Rezepturen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) ermittelt. „Die Verordnungszahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, kommentierte dies Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK).

Kiefer betonte, dass Rezepturarzneimittel „kein Luxus, sondern schlicht eine Notwendigkeit“ seien. Etwa wenn ein herzkrankes Kind ein Medikament in einer Dosis brauche, für die es kein industrielles Arzneimittel gebe.

Bekanntlich sind die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln in den letzten Jahren enorm gestiegen. So ist seit Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung 2012 unter anderem vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss.

Kiefer verweist darauf, dass die Apotheker Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben übernehmen. „Aber das Honorar für die Rezepturherstellung deckt seit Jahren nicht annähernd die Kosten, die in der Apotheke entstehen.“ Der BAK-Präsident stellt klar: „Es ist deshalb überfällig, dass die Honorierung dieser Leistung angemessen angepasst wird.“

Der Großteil der 13 Millionen maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2012 auf „allgemeine Rezepturen“ (8,2 Millionen), z.B. Kapseln oder Salben, die jede Apotheke anfertigen muss. Sie werden am häufigsten von Haut-, Haus- und Kinderärzten verordnet. Überdies gibt es Spezialrezepturen, die nicht jede Apotheke ausführt. Sie sind etwa für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung.

Privatrezepte sind nicht mitgezählt

Letztlich relativiert Kiefer auch die Zahl von 13 Millionen Rezepturen: „Über die tatsächliche Anzahl liegen uns keine genauen Daten vor. Denn Rezepturen, die nicht auf GKV-Rezept verordnet wurden, sind in den DAPI-Zahlen nicht erfasst.“ Dazu zählen beispielsweise Rezepturen für Privatversicherte. Ebenso die auf Patientenwunsch angefertigten Präparate. 

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