Gesundheitspolitik

Pille danach ohne Rezept?

BERLIN (jz) | Die Pille danach soll es ohne Rezept geben – dafür hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. November gestimmt. Darüber hinaus soll die Bundesregierung prüfen, was gegen Online-Rezepte, die ohne persönlichen Patientenkontakt ausgestellt wurden, unternommen werden kann. Diesen Wünschen der Länder muss jetzt wiederum das Bundesgesundheitsministerium zustimmen.

AMVV: Zustimmung unter Bedingungen

Am vergangenen Freitag lagen der Länderkammer zwei Verordnungsentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums vor, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Eine regelt die Anerkennung von in anderen EU-Staaten ausgestellten Rezepten, die andere betrifft Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel. Beiden Verordnungsentwürfen stimmte der Bundesrat zu. Allerdings unter Bedingungen. Zum einen wollen die Länder Levonorgestrel-haltige Arzneimittel für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption aus der Verschreibungspflicht entlassen. Dafür plädieren die Länder schon lange – bisher ohne Erfolg. Ob es diesmal und in dieser Form klappt, ist sehr fraglich. Die bisherige schwarz-gelbe Regierungskoalition lehnt die Freigabe strikt ab – wie es in einer Großen Koalition aussieht, muss sich noch zeigen. Im Januar wird sich zunächst der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht auf Antrag des Bundesgesundheitsministeriums erneut mit der Rezeptpflicht der Pille danach beschäftigen. Dessen Votum aus dem Jahr 2003 hat sich nämlich auf heute nicht mehr verfügbare Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel bezogen. Die damalige Empfehlung bezog sich auf Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption in der Zubereitung 750 µg/Einheit.

Online-Rezepte und Triptane

Darüber hinaus wollen die Länder, dass die Bundesregierung prüft, wie Online-Arztpraxen wie DrEd im Zaum gehalten werden können. Konkret geht es darum, wie sich die ausnahmsweise Nichtanerkennung von Verschreibungen aus den EU-Mitgliedstaaten, die ohne persönlichen Patientenkontakt ausgestellt werden, arzneimittel- oder apothekenrechtlich umsetzen lässt. Die Länder argumentieren, solche Fernbehandlungen sowie die damit verbundene Ausstellung von Online-Rezepten durch Ärzte verstießen gegen das hierzulande geltende ärztliche Berufsrecht und seien mit Gefahren für die Patientensicherheit verbunden, etwa einem erhöhten Risiko von Fehldiagnosen.

Keine weiteren OTC-Triptane

Der Bundesrat hat sich außerdem dagegen ausgesprochen, Sumatriptan und Zolmitriptan unter bestimmten Bedingungen aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium geplant. Die Regelungen der AMVV zu Triptanen werde damit insge- samt unübersichtlich, was in der Praxis zu Fehleinschätzungen führen könnte, argumentieren die Länder. Im Übrigen sei die AMVV kein Instrument zur Festlegung von Angaben der Packungsbeilage und der Fachinformation. 

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