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Gesundheitspolitik
Bestandsmarktaufruf wird fortgesetzt
Die Gesundheitspolitiker von Union und SPD wollen den Bestandsmarktaufruf von für die Versorgung bedeutsamen Arzneimitteln beenden. Der in der einschlägigen Norm (§ 35 a Abs. 6 SGB V) als zweite Alternative vorgesehene Wettbewerbsaufruf soll hingegen bestehen bleiben. Patentgeschützte Arzneimittel, die vor 2011 auf den Markt kamen und mit neueren Arzneimitteln im Wettbewerb stehen, die die frühe Nutzenbewertung durchlaufen haben, können also nach wie vor einer Nutzenbewertung unterzogen werden.
Vom Gesetzgeber erhofft sich Hecken jetzt, dass dieser gesetzlich „zwei, drei Kriterien für den Wettbewerbsaufruf“ festlegt. Dies sei nötig, um wirklich Planungssicherheit zu erhalten. Derzeit will Hecken keine Vermutungen anstellen, welche der bereits erfolgten Bestandsmarktaufrufe als „Wettbewerbsaufruf“ weiterlaufen könnten, wenn der Gesetzgeber aktiv geworden ist.
Und so sieht er auch keinen Anlass, die Aufrufe umgehend einzustellen. Letzten Donnerstag bestimmte der G-BA fünf weitere Gruppen von Wirkstoffen für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt. Es handelt sich jeweils um Leitsubstanzen und solche, die mit diesen in ihrem Anwendungsgebiet im Wettbewerb stehen, erläuterte Hecken. Erstmals würden dabei auch Orphan Drugs in die Bestandsmarktbewertung einbezogen (Azacitidin, Histamin, Temsirolimus, Trabectedin und Lenalidomid).
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