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Gesundheitspolitik
G-BA soll nicht austauschbare Arzneimittel festlegen
Arbeitsgruppe Gesundheit will zähe Verhandlungen zwischen DAV und GKV beenden
Seit Herbst 2012 steht es im Gesetz: Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband können im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung vereinbaren, in welchen Fällen Arzneimittel nicht im Sinne der Aut-idem-Regelung zu ersetzen sind. Die Vertragspartner sind bis heute zu keiner Lösung gekommen, obwohl die Politik in den vergangenen Monaten massiven Druck auf sie ausgeübt hat. Der DAV hat zwar eine Liste vorgelegt – der GKV-Spitzenverband hat jedoch andere Vorstellungen. Mittlerweile ist die Schiedsstelle in dieser Sache angerufen. Deren Vorsitzender Dr. Rainer Hess hat DAV und GKV-Spitzenverband aber nochmals eine Frist für eine einvernehmliche Lösung bis zum 2. Dezember gesetzt. Die Koalitionäre in spe scheinen aber keine Hoffnung mehr zu haben, dass Apotheker und GKV zusammenkommen und wollen nun den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Erarbeitung der Liste beauftragen. Nach Verstreichen einer gesetzlichen Frist soll das Bundesgesundheitsministerium zur Ersatzvornahme schreiten können.
Hecken: G-BA kann und will Liste erstellen
Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, wertet diese Entscheidung der Arbeitsgruppe Gesundheit als „Ausweg in der Not“. Es solle etwas umgesetzt werden, das dem Gesetzgeber offenbar wichtig sei. Dass ein Durchgreifen durch den Bundesgesundheitsminister per Ersatzvornahme schon im Koalitionsvertrag angedroht werden solle, sei ungewöhnlich und zeige nochmals die Komplexität des Verfahrens. Hecken wäre es zwar lieber gewesen, die Vertragspartner hätten die Aufgabe erfüllt. „Wenn dies aber offenkundig nicht gelingt, ist der G-BA sicher willens und in der Lage, dies in der gesetzlich gesetzten Frist zu tun.“ Er gehe jedenfalls davon aus, dass es keine Ersatzvornahme geben werde. Antje Haas, Leiterin der Abteilung Arznei- und Heilmittel beim GKV-Spitzenverband und Vertreterin ihres Verbandes im G-BA, gibt wenig Hoffnung, dass es noch eine einvernehmliche Einigung mit dem DAV geben könnte. Angesichts des nächsten Termins bei der Schiedsstelle Anfang Dezember sei man weiterhin mit dem DAV in Gesprächen. „Es gibt eine gewisse Annäherung, aber keine Lösung“, so ihre Einschätzung. Ohnehin hat Haas wenig Verständnis für den politischen Druck, der hier aufgebaut wird. Schließlich handele es sich bei dem Auftrag des Gesetzgebers an DAV und GKV-Spitzenverband um eine „Kann“-Regelung. Und überdies könnten Ärzte schon heute über das Aut-idem-Kreuz eine Substitution ausschließen, Apotheker über pharmazeutische Bedenken. Diese beiden Regelungen seien im Grunde bereits ausreichend.
Der DAV selbst hält sich zu der Angelegenheit knapp: Ein Sprecher sagte der AZ: „Der DAV bedauert es, dass die Blockade des GKV-Spitzenverbandes eine solche Reaktion in den Koalitionsverhandlungen provoziert hat.“
Erstattungsbeträge: Klarstellung zu Handelszuschlägen
Ein weiterer Stich für die Apotheken ist die Einigung der SPD- und Unions-Gesundheitspolitiker, die geplante gesetzliche Klarstellung zur Margenberechnung bei zwischen GKV-Spitzenverband und Arzneimittelherstellern vereinbarten Erstattungsbeträgen. Dieser Erstattungsbetrag soll nun unmissverständlich Grundlage für die Berechnung der Zu- und Abschläge in den Vertriebsstufen sein. Die Ausweisung eines Listenpreises durch den pharmazeutischen Unternehmer bleibe davon unberührt, heißt es weiter in dem Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit. Diese Auffassung hat das Bundesgesundheitsministerium – gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband – schon lange vertreten. Doch Hersteller, Apotheker und Großhändler sind der Meinung, richtige Basis sei der nicht rabattierte Listenpreis. So hatten es die Herstellerverbände und der GKV-Spitzenverband sogar in einem entsprechenden Rahmenvertrag vereinbart. Und so wurde bislang auch abgerechnet. Künftig wird die Apothekenmarge bei neuen Arzneimitteln mit ausgehandeltem Erstattungsbetrag also schmaler ausfallen.
Doch es gibt auch ein Bonbon für die Apotheken in den schriftlich festgehaltenen Ergebnissen der AG Gesundheit. Dort heißt es nämlich auch: „Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfordert freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apotheken. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten.“
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