Gesundheitspolitik

ABDA-KBV-Modell: Pilot geht an den Start

Eckpunktepapier beschlossen – Höhe der Honorierung nach wie vor offen

Berlin (lk). Nach langem Tauziehen haben jetzt die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Sachsen und Thüringen, die Landesapothekerverbände (LAVn) Sachsen und Thüringen und die AOK Plus dem Eckpunktepapier zur Umsetzung des Pilotprojektes zum ABDA-KBV-Modell zugestimmt. Das teilten die Beteiligten in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Allerdings startet das Pilotprojekt erst im 3. Quartal 2013.

Ursprünglich sollte das Modellvorhaben bereits Anfang 2013 an den Start gehen. Der genaue Starttermin hängt von der notwendigen Softwareumstellung der Arztpraxen ab. Ein Update findet dort einmal im Quartal statt. Damit liegt der exakte Stichtag zwischen 1. Juli und 30. September noch nicht fest.

Noch nicht im Detail geregelt ist im Eckpunktepapier auch die Honorierung der teilnehmenden Apotheker und Ärzte. Einig sind sich die Beteiligten jedoch, dass von Anbeginn eine Honorierung erfolgen soll – nur ihre Höhe ist noch nicht festgelegt.

"Ich freue mich, dass dieses zukunftsweisende Modellvorhaben nun in der Praxis erprobt werden kann. Wir erhoffen uns dadurch Vorteile für Patienten und Ärzte. Für die Patienten wird die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht, und für die Ärzte sinkt das Regressrisiko", sagte Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Langfristig solle das neue Modell preisorientierte Wirtschaftlichkeitsprüfungen ganz ablösen.

Auch der Präsident der ABDA, Friedemann Schmidt, begrüßte den Fortschritt des Projektes: "Die Patienten können sich auf die Umsetzung des gemeinsamen Konzepts von Ärzten und Apothekern freuen. Wir sind überzeugt davon, dass sich ein großer Nutzen für die Menschen und das Gesundheitssystem nachweisen lässt. Zusätzlich zur Verbesserung der Qualität der Arzneimittelversorgung soll auch die Therapietreue erhöht werden. Ganz besonders freue ich mich persönlich, dass das Modell nicht nur in Thüringen, sondern auch in meinem Heimatland Sachsen umgesetzt wird."

Das Konzept regelt die Umsetzung des gemeinsamen Arzneimittelkonzepts der KBV und der ABDA. Es besteht aus drei Elementen, die stufenweise umgesetzt werden: Die Wirkstoffverordnung (Stufe 1) und der wirkstoffbezogene Medikationskatalog (Stufe 2) sollen beide im dritten Quartal 2013 und das Medikationsmanagement (Stufe 3) im vierten Quartal 2013 starten.

Bei der Wirkstoffverordnung verschreibt der Arzt den Wirkstoff und der Apotheker wählt das Präparat aus. Der Medikationskatalog ist eine evidenzbasierte Entscheidungshilfe für den Arzt, welcher Arzneistoff für welche Indikation empfehlenswert ist, so die gemeinsame Presseerklärung. Das Medikationsmanagement richtet sich an Patienten, die mehrere Arzneimittel dauerhaft einnehmen: Sie werden von einem Arzt und einem Apotheker betreut, um die Arzneimitteltherapiesicherheit und Therapietreue zu verbessern.



AZ 2013, Nr. 5, S. 8

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