Gesundheitspolitik

Apotheken-A bei dm: DAV zieht vor Gericht

dm reagiert nicht auf Abmahnung

Berlin (ks). Noch immer springt Kunden, die einen dm-Drogeriemarkt betreten, das Apotheken-A aus einem roten Zur Rose-Paket entgegen. Die Werbung des neuen dm-Kooperationspartners ist trotz Abmahnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) unverändert.

Nach der erfolglosen Abmahnung gegen die in Halle ansässige Versandapotheke Zur Rose, hat nunmehr auch dm selbst die vom DAV durch seine Anwälte gesetzte Frist zur Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung verstreichen lassen. Der DAV will nun eine kurzfristige gerichtliche Überprüfung herbeiführen. Der DAV als Inhaber der Markenrechte am Apotheken-A bleibt dabei, dass die Verwendung des gotischen A in den Drogeriemärkten ein offensichtlicher Verstoß gegen die geltende Markensatzung sei. Man zeigt sich daher verständnislos, dass die Entfernung der rechtswidrigen Werbung bisher nicht vorgenommen wurde. "Offenbar lohnt sich jeder weitere Tag der rechtswidrigen Verwendung", so der DAV.



AZ 2013, Nr. 5, S. 8

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