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Gesundheitspolitik
Apotheken-A bei dm: DAV zieht vor Gericht
Nach der erfolglosen Abmahnung gegen die in Halle ansässige Versandapotheke Zur Rose, hat nunmehr auch dm selbst die vom DAV durch seine Anwälte gesetzte Frist zur Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung verstreichen lassen. Der DAV will nun eine kurzfristige gerichtliche Überprüfung herbeiführen. Der DAV als Inhaber der Markenrechte am Apotheken-A bleibt dabei, dass die Verwendung des gotischen A in den Drogeriemärkten ein offensichtlicher Verstoß gegen die geltende Markensatzung sei. Man zeigt sich daher verständnislos, dass die Entfernung der rechtswidrigen Werbung bisher nicht vorgenommen wurde. "Offenbar lohnt sich jeder weitere Tag der rechtswidrigen Verwendung", so der DAV.
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