Gesundheitspolitik

Sparpläne ausgebremst?

Noch kein Gesetzentwurf zu verlängerten Zwangsmaßnahmen

BERLIN (ks) | Das Kanzleramt hat die Vorbereitungen unterbrochen, noch diese Woche ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, mit dem die Pharma-Zwangsmaßnahmen fortgesetzt werden. Das meldete letzten Freitag die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ). Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Preisstopp für Arzneimittel beizubehalten und den Herstellerabschlag auf sieben Prozent festzusetzen. Ein Gesetzent-wurf werde noch 2013 in erster Lesung beraten, heißt es im Vertrag.

Das Sozialgesetzbuch (SGB V) sieht vor, dass das seit August 2010 bestehende Preismoratorium und der 16-prozentige Herstellerrabatt auf Nicht-Festbetragsarzneimittel mit Ablauf des Jahres 2013 enden. Doch SPD und CDU/CSU wollen den Krankenkassen diese Einsparungen erhalten – jedenfalls in einem gewissen Maß. Der Herstellerrabatt soll zwar reduziert werden – aber nicht auf sechs Prozent, wie es im Gesetz steht, sondern auf sieben Prozent. Diese Regelung soll ab 2015 jährlich daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts der finanziellen Lage der GKV anzupassen ist. Bis zu 700 Mio. Euro ließen sich hierdurch jährlich sparen, hatte Jens Spahn (CDU) während der Koalitionsverhandlungen erklärt.

Die Pharmaindustrie hält von diesen Plänen selbstverständlich nichts. Und das Kanzleramt hat nun offenbar auch Bedenken, das Gesetz in großer Eile durchzudrücken. Am 17. Dezember soll Angela Merkel zur Kanzlerin gewählt werden und die Regierungsbildung abgeschlossen sein. Damit bleibt kaum Zeit, ein wasserfestes Gesetz zu formulieren, das zum 1. Januar 2014 in Kraft treten kann. Offenbar gebe es in der Regierung Besorgnis, dieses Verfahren zu „überstrapazieren“ , schreibt die „FAZ“. Deshalb habe das Kanzleramt dafür gesorgt, dass das Gesundheitsministerium Wünschen der Fraktionen nach Vorlage von „Formulierungshilfen“ nicht nachgekommen sei. Auf diese Weise hätten die Fraktionen das Gesetz ohne einen Kabinettsbeschluss als „Fraktionsentwurf“ in den Bundestag einbringen können. Das bedeute aber nicht, dass die Fraktionen in der Sache machtlos seien, heiße es aus SPD-Kreisen.

Allerdings: Selbst wenn noch 2013 ein Gesetzentwurf zur ersten Lesung eingebracht würde, ginge es nicht ohne eine rückwirkende Regelung. Dass die neuerlichen Sparmaßnahmen in einer schwarz-roten Koalition gesetzlich geregelt werden, ist sicher. Die Frage ist nur, wann dies gelingt und ob eine Regelungslücke zu Jahresbeginn verhindert werden kann, die es den pharmazeutischen Unternehmen erlauben würde, ihre Preise wieder anzuheben.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.