Gesundheitspolitik

5000 GKV-Rückkehrer

Beitragsschuldengesetz mit bescheidener Wirkkraft

BERLIN (ks) | Nur etwa 5000 zuvor nicht krankenversicherte Menschen haben bis Ende November die Möglichkeit genutzt, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Damit haben recht wenige Menschen das seit August geltende Gesetz zum Erlass von Beitragsschulden genutzt. Dieses ermöglicht bestimmten nicht krankenversicherten Personen, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden, ohne aufgelaufene Beiträge nachzahlen zu müssen. Denn versichert sein müssen Sie – diese gesetzliche Pflicht besteht seit April 2007.

Wie Annette Widmann-Mauz (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Harald Weinberg (Linke) schreibt, haben sich nach vorläufiger Auskunft des GKV-Spitzenverbandes bis 30. November circa 5000 Personen an eine gesetzliche Krankenkasse gewandt, um ihre Mitgliedschaft feststellen zu lassen. Damit sicherten sie sich einen Erlass oder eine Ermäßigung ihrer Beiträge.

Der Verband der privaten Krankenversicherung habe 2700 zuvor nicht versicherte Personen als Neuzugänge im dritten Quartal 2013 gemeldet. Sie ersparten sich hierdurch einen Prämienzuschlag.

Tatsächlich sind jedoch sehr viel mehr Menschen noch ohne Krankenversicherung. Widmann-Mauz, verweist in ihrer Antwort auf jüngste Zahlen aus dem Mikrozensus 2012. Danach waren 2011 insgesamt 137.000 Personen ohne Absicherung.

Schulden sollen potenzielle Rückkehrer nicht abhalten

Diese Menschen in den Schutz einer Krankenversicherung zu bringen, verfolgte die letzte Regierungskoalition mit dem Beitragsschuldengesetz. Vor allem sollten sie nicht davon abgeschreckt werden, vor dem Eintritt in eine Krankenkasse schon vor einem Schuldenberg aufgelaufener Beiträge zu stehen. Daher ermöglicht das Gesetz bestimmten nicht krankenversicherten Personen, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden, ohne aufgelaufene Beiträge nachzahlen zu müssen. Wer sich bis Ende 2013 bei einer Kasse anmeldet, bekommt alle Beitragsrückstände erlassen, die in der Zeit zwischen Beginn der Versicherungspflicht – frühestens 1. April 2007 – und der Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind. Ebenso die darauf entfallenden Säumniszuschläge. Ab dem 1. Januar 2014 ist kein vollständiger Erlass mehr vorgesehen – wohl können die ausstehenden Beiträge aber ermäßigt werden.

Parallel wurde in der PKV ein Notlagentarif geschaffen. In diesen werden säumige PKV-Versicherte nach einem Mahnverfahren überführt. Der Tarif umfasst ausschließlich Leistungen, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Der monatliche Beitrag liegt zwischen 100 und 125 Euro und soll den Schuldenabbau erleichtern. Ziel ist die Rückkehr in den regulären Versicherungsvertrag, der während der Schuldentilgung ruht.

Weitere Maßnahmen muss neue Regierung prüfen

Die nun bekannt gewordenen Zahlen sind ernüchternd. Dabei, so Widmann-Mauz, habe die Bundesregierung in den letzten Monaten mit zahlreichen Maßnahmen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf die Stichtagsregelungen hingewiesen. Nun will sie erst einmal sehen, wie sich die Situation zum Jahresende hin entwickelt. Im Verlauf des ersten Quartals 2014 würden voraussichtlich Zahlen vorliegen, wie viele Menschen die Regelungen tatsächlich genutzt haben. „Ob bzw. inwieweit gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten, ist von der neuen Bundesregierung noch zu prüfen“, antwortet die Staatssekretärin auf die Fragen Weinbergs. 

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