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Gesundheitspolitik
G-BA: Zwei Drittel der neuen Arzneimittel mit Zusatznutzen
Nach 28 Beschlüssen zur frühen Nutzenbewertung wagt Hecken einen internationalen Vergleich: Es zeige sich, dass für die GKV tendenziell sogar häufiger ein belegter Zusatznutzen anerkannt werde als in anderen EU-Ländern, in denen schon länger Bewertungs- oder Marktzugangsverfahren etabliert sind. Auch wenn die Verfahren in Deutschland und den anderen Ländern nicht immer völlig vergleichbar seien, zeichne die bisherige Bilanz ein klares Bild: Etwa 64 Prozent der neuen Arzneimittel erreichen in Deutschland eine positive Bewertung. "In anderen EU-Ländern ist das Ergebnis bei nur knapp 50 Prozent der bewerteten Wirkstoffe positiv", so Hecken.
Vergleichbar seien die G-BA-Entscheidungen vor allem mit jenen in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden – hier werde ebenfalls eine Zusatznutzenbewertung vorgenommen. Länder mit ökonomischer Bewertung und Erstattungsobergrenze wie England, Schottland oder Schweden erlaubten hingegen keinen direkten Vergleich, so Hecken. Dort würden Wirkstoffe häufig aus ökonomischen Gründen komplett von der Erstattungsfähigkeit zulasten des nationalen Gesundheitssystems ausgeschlossen, denen in Deutschland aber häufig noch ein geringer Zusatznutzen attestiert werde.
Der G-BA-Chef ist überzeugt, dass auch die Hersteller von der deutschen Nutzenbewertung profitieren können. Und zwar, "wenn sie Forschung und Entwicklung auf Wirkstoffe konzentrieren, die einen wissenschaftlich messbaren Mehrwert haben". Hecken: "Im Mittelpunkt muss immer eine substanzielle Verbesserung der Patientenversorgung stehen."
vfa: Patientenzahlen künstlich klein gehalten
Beim Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) will man Heckens internationalen Vergleich so nicht stehen lassen. Bezogen auf die Anzahl der Medikamente finde der G-BA ähnlich häufig einen Zusatznutzen wie Prüfinstanzen in anderen Ländern. "Durch seine Entscheidungspraxis beschränkt der G-BA diesen Zusatznutzen aber auf einen kleineren Teil der Patienten", betonte vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer. Der G-BA versuche hierzulande eine quantitative Begrenzung von Innovationen, indem er die Zahl der Patienten, für die ein Zusatznutzen herausgearbeitet wird, künstlich klein halte. Fischers Fazit: "Im Ergebnis bekommen wir eine Arzneimittelversorgung, die grundsätzlich gut ist (viele Präparate mit positivem Befund), die aber praktisch bei Wenigen ankommt (wenige Patienten, die für die Behandlung infrage kommen)."
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