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- AZ 7/2013
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Gesundheitspolitik
Zur Rose will Apotheken-A weiter nutzen
Am 30. Januar hatte das Landgericht München I im vom DAV eingeleiteten Eilverfahren zugunsten des Markeninhabers entschieden: Die Verwendung des Apotheken-A in der "Versandkiste" mit dem Schriftzug "Zur Rose" wurde sowohl dm als auch der Versandapotheke verboten. Doch der Umfang dieses Verbots ist klar umzeichnet. Und so leitet auch die in Halle ansässige Apotheke hieraus kein generelles Verbot zur Nutzung des Apotheken-A ab. Auf Nachfrage der AZ bestätigt ein Sprecher: "Die Apotheke Zur Rose wird auch in Zukunft das Apotheken-A im rechtlich verfügbaren Rahmen sowie innerhalb unserer Kooperation mit dm-drogerie markt verwenden".
Derzeit muss man in den dm-Märkten aktiv suchen, um etwas von der Kooperation zu bemerken. Wie lange das ist, wird sich zeigen.
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