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Ein Kampf gegen Windmühlen

KÖLN/BERLIN (ks). Am 10. April wurde am Landgericht Köln über die 15-Euro-Geldprämie von DocMorris verhandelt, die sich mittlerweile in eine 20-Euro-Prämie verwandelt hat. Es klagt die Apothekerkammer Nordrhein – im parallel laufenden Eilverfahren hat sie bereits einen Erfolg für sich verbuchen können: DocMorris wurde gerichtlich untersagt, mit der Prämie für die Teilnahme am Arzneimittel-Check zu werben und sie zu gewähren. Daran hält sich die holländische Versandapotheke nicht – aber ihre Chancen, dass im Hauptsacheverfahren anders und zu ihren Gunsten entschieden wird, scheinen gering.

Die Apothekerkammer Nordrhein hat Anfang März bereits ein Ordnungsgeld in Höhe von erstaunlichen 100.000 Euro erwirkt. Grund: DocMorris ließ eine vorausgegangene Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln unbeachtet. Darin war DocMorris untersagt worden, in der Bundesrepublik einen als Vergütung für einen Arzneimittel-Check ausgelobten Bonus in Höhe von bis zu 15 Euro bei der Rezepteinlösung anzubieten oder zu gewähren. Doch die holländische Versandapotheke warb weiter – erhöhte den Bonus gar auf bis zu 20 Euro. DocMorris beharrt darauf, dass die Prämie als Gegenleistung für die "Mithilfe" an einem Arzneimittel-Check gewährt wird. Gegen den Beschluss, mit dem das Ordnungsgeld festgesetzt wurde, legte DocMorris sofortige Beschwerde ein.

Nun wurde im Hauptsacheverfahren verhandelt – die Entscheidung soll am 14. Mai verkündet werden. Aber wie vonseiten der klagenden Apothekerkammer zu hören ist, kann sich DocMorris wenig Hoffnung auf einen Erfolg vor Gericht machen. Rechtsanwalt Thomas J. Diekmann, der DocMorris schon lange juristisch vertritt, bemühte sich, dem Gericht darzulegen, dass die seiner Mandantin auferlegten Einschränkungen bei der Gewährung von Prämien europarechtswidrig seien. Daher müsse das Gericht die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorlegen. Dass im letzten Sommer der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes klar erklärt hat, einer solchen Vorlage bedürfe es nicht, beeindruckt Diekmann offenbar nicht, er hält die Einschätzung bekanntlich für falsch.

Doch das Landgericht Köln meint, durchaus auf den Gemeinsamen Senat zählen zu können. Dieser hatte sich bei seiner Entscheidung, nicht den EuGH anzurufen, schließlich auf eine gefestigte Rechtsprechung der Europa-Richter berufen. Für Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der die Apothekerkammer Nordrhein vertritt, haben die Kölner Richter schon in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass sie das DocMorris-Bonussystem für unzulässig halten. Die Kopplung an die Rezepteinlösung sei deutlich – der Arzneimittel-Check lediglich ein vorgeschobenes "Feigenblatt", hieß es seitens des Gerichts. Und zum Abschluss der Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter, das Gericht habe den Eindruck, DocMorris wolle gegen Windmühlen kämpfen.

Es wird sich zeigen, wie lange DocMorris diesen Kampf noch führen will. Wenn sich die Apotheke weiterhin weigert, das Ordnungsgeld zu zahlen, droht dem Geschäftsführer Ordnungshaft. Bislang ist allerdings nicht erkennbar, dass DocMorris den gerichtlichen Anweisungen folgen wird.

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