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Minijobs in der Kritik

Im Januar wurde die Höchstgrenze für Minijobs von 400 auf 450 Euro angehoben. Doch die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse stehen aktuell wieder in der Kritik: Die Erwartungen, sie würden eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt bilden, haben sich nicht erfüllt, monierte die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt. Auch werden häufig gesetzliche und tarifliche Ansprüche nicht gewährt. Eine Online-Umfrage auf der ADEXA-Website will den Minijobs im Apothekenbereich nachgehen.

Göring-Eckardt forderte kürzlich eine Begrenzung der Minijobs auf 100 Euro, ausgenommen den "haushaltsnahen Bereich". Denn gerade für Frauen werden die steuer- und sozialabgabefreien Arbeitsverhältnisse häufig zur Sackgasse. Das belegt auch eine Studie des Familienministeriums.

In einer Befragung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) gab ein Drittel der Arbeitgeber an, dass geringfügig Beschäftigte bei ihnen keinen bezahlten Urlaub erhalten. Ein Viertel der Betriebe verwehrt Minijobbern die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ähnlich schlecht sieht es bei der Fortzahlung an Feiertagen und beim Mutterschaftsgeld aus.

Bitte mitmachen!

ADEXA hat deshalb kürzlich eine Online-Umfrage gestartet und fragt Minijobber im Apothekenbereich nach ihren Erfahrungen mit den gesetzlichen und tariflichen Fortzahlungsansprüchen. Wenn Sie selbst in einer Apotheke einen Minijob ausüben, nehmen Sie sich bitte kurz die Zeit und surfen Sie auf

www.adexa-online.de/umfrage-minijob. Vielen Dank!

Ansprüche auch auf tarifliche Altersvorsorge

ADEXAs Zweite Vorsitzende Tanja Kratt kommentiert: "Wer einen 450-Euro-Job hat, ist keine Mitarbeiterin bzw. kein Mitarbeiter zweiter Klasse. Das Gesetz stellt geringfügig Beschäftigte anderen Arbeitnehmern gleich. Das gilt natürlich auch für die Tarifverträge. So haben auch Minijobber im Tarifbereich des ADA ( Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken; Bundesgebiet ohne Nordrhein und Sachsen) einen Anspruch auf die tarifliche Altersvorsorge." Sie erhalten für den ersten Minijob vom Arbeitgeber einen Beitrag von 10 Euro pro Monat. Kratt: "Außerdem können geringfügig Beschäftigte Geld, das sie über 450 Euro hinaus verdienen, in die Altersvorsorge stecken." Bei solch einer Entgeltumwandlung gibt es noch einen 20%igen Zuschuss vom Arbeitgeber dazu.

ADEXAs Tarifexpertin warnt aber davor, sich als Frau auf lange Sicht nur mit Minijobs zu begnügen: "Zwar sieht die neue Gesetzeslage vor, dass man jetzt auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss, wenn man keinen Antrag auf Befreiung stellt. Doch die Rentenansprüche, die man mit Minijobs über Jahre erzielen kann, sind unzureichend. Und die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ist in diesem Fall ein nützlicher Baustein, aber keine tragende Säule."


Dr. Sigrid Joachimsthaler

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