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Dedendo ist keine Apotheke
Eine Lüneburger Apotheke hatte sich dem Arzneimittel-Lieferservice "dedendo" angeschlossen. Sie warb in einer Zeitungsanzeige mit folgenden Aussagen: "Die neue Versandapotheke in Lüneburg – dedendo, die Apotheken, die‘s bringen". Darunter stand die Telefonnummer der Apotheke und das Versprechen: "Wir sind schnell. Wir haben eigene Fahrer. Wir holen ihr Rezept ab. Wir liefern am selben Tag. Wir liefern auch rezeptfreie Medikamente. Wir sind immer für Sie da." Unten in der rechten Ecke befand sich die Anschrift der Apotheke – nicht jedoch ihr Name.
Einem Mitbewerber missfiel dies mächtig – er mahnte den Kollegen ab, blieb damit aber erfolglos. Mit seinem Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas erwirkte er nun jedoch eine einstweilige Verfügung. Das Gericht folgte dem Antragsteller, dass die Anzeige den Eindruck erwecke, als sei "dedendo" eine Apotheke – eine irreführende Angabe. Schließlich handelt es sich lediglich um einen speziellen Botendienst der teilnehmenden Apotheke. Auch wenn dedendo eine Internetplattform ist – vom Versandhandel will sich der Dienst gerade absetzen. Auch deshalb hielten der Mitbewerber und sein Anwalt die Anzeige für irreführend. Weiterhin hat das Gericht beanstandet, dass die richtige Bezeichnung der Apotheke – die handelsrechtliche Firmierung also – nicht in der Anzeige angegeben war.
Douglas vermutet hinter der Anzeige etwas mehr als eine einzelne Werbeaktion eines Apothekers: "Sie vermittelt den Eindruck, als wolle man dedendo wie eine Apotheke positionieren."
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