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Sozialkassen warnen vor Beitragssprüngen durch Abschaffung von Privilegien
Die EU-Kommission diskutiere derzeit über die Abschaffung der Tatbestände zur Steuerbefreiung bzw. Ermäßigungssätze der Mehrwertsteuer, so die Verbände: "Eine solche Regelung würde bei gleichen Leistungen eine Mehrbelastung von rund 34 Milliarden Euro – allein in 2014 – für die deutsche Sozialversicherung bedeuten. Die Folge wäre, dass der Beitragssatz zur Sozialversicherung insgesamt um mehr als drei Prozentpunkte steigen müsste." Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem GKV-Spitzenverband, den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt wurde.
Nach dem Willen der Europäischen Kommission solle das europäische Mehrwertsteuersystem reformiert werden. Zu den dazu bekannt gewordenen Überlegungen gehöre, Steuerbefreiungen sowie steuerliche Ermäßigungen weitgehend zu beschränken. Die Folge wären erhebliche Mehrkosten für die gesetzliche Sozialversicherung. Denn bislang unterlägen die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben bezogenen Leistungen zu einem großen Teil nicht der Mehrwertsteuer oder nur einem ermäßigten Steuersatz. So seien beispielsweise die ärztliche Heilbehandlung sowie die Krankenhausbehandlung grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Ein Wegfall dieser Steuerbefreiung würde allein für die gesetzliche Krankenversicherung ein Plus an Ausgaben von derzeit jährlich rund 20 Milliarden Euro bedeuten.
Betroffen wären auch die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung in ihrer Funktion als Rehabilitationsträger. So zahlt die Rentenversicherung z. B. für Rentner einen Teil der GKV-Beiträge.
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