Aus den Ländern

Fritz Becker: den Verband zukunftssicher aufstellen

LAV Baden-Württemberg beschließt Beitragserhöhung

Die Themen Haushalts- und Budgetplanung standen im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg am 15. Mai.
Geschäftsführerin Ina Hofferberth Foto: LAV BW

Geschäftsführerin Ina Hofferberth konnte den Mitgliedern einen ausgeglichenen Haushalt 2012 präsentieren und zeigte das Finanzvolumen für das Jahr 2013 auf. Die Mitgliederversammlung votierte einstimmig für den Haushalt 2012 und billigte ebenso geschlossen den Ansatz für 2013.

Weniger Mitglieder, aber mehr Aufgaben

Im Jahr 2012 haben in Baden-Württemberg 75 Apotheken geschlossen, während nur 20 Apotheken eröffnet wurden. Auch in diesem Jahr nahm die Zahl der Apotheken weiter ab. Andererseits steigt die Zahl der Filialapotheken. "Durch beide Effekte fehlen dem LAV zusehends wichtige Einnahmen", erläuterte Hofferberth.

LAV-Präsident Fritz Becker ergänzte, dass "die Aufgaben, die der LAV zu schultern hat, immer komplexer" werden, und verwies auf die vielen differenzierten Verträge, die nicht nur verhandelt, sondern auch erläutert, umgesetzt und verwaltet werden müssen.

Vor diesem Hintergrund hat die Mitliederversammlung eine moderate Erhöhung der Mitgliedsbeiträge beschlossen: Ab dem 1. Januar 2014 wird der monatliche Grundbeitrag um 5 Euro für Hauptapotheken und 2,50 Euro für Filialapotheken angehoben. Zugleich wird die Kappungsgrenze für die Hauptapotheke um 200.000 Euro und für jede Filiale um 100.000 Euro angehoben. Die durchschnittliche Mehrbelastung liegt bei 85 Euro pro Mitglied und Jahr. Das zurückgegangene Beitragsaufkommen des Verbandes steigt damit um etwa 5 Prozent.

Dynamisierung der Beitragserhöhungen

Ab dem 1. Januar 2015 soll eine Dynamisierung der Beiträge gelten: Dann steigt der monatliche Grundbeitrag Jahr für Jahr um 2 Euro für Hauptapotheken und um 1 Euro für Filialapotheken. Zugleich wird jedes Jahr die Kappungsgrenze für die Hauptapotheke um 50.000 Euro und für jede Filiale um 25.000 Euro angehoben.

Zudem beschloss die Mitgliederversammlung, die Bevorzugung von Neugründungen, die bisher zwölf Monate lang nur den Grundbeitrag zahlen, aufzuheben, sodass sie künftig von Anfang an auch eine Umlage entrichten müssen. Bevor Betriebszahlen für die Berechnung vorliegen, wird ein Jahresnettoumsatz von einer Million Euro angenommen; danach wird die Umlage rückwirkend korrigiert.

Erleichterungen für die Verwaltung

Präsident Fritz Becker Foto: LAV BW

Da der Geschäftsstelle durch rund 200 verspätete Umsatzmeldungen pro Jahr viel zusätzlicher Aufwand entsteht, beschlossen die Mitglieder, dass bei Nachmeldung der Umsätze bis zum Jahresende und bei unverschuldeter Säumnis eine Beitragskorrektur erfolgen kann, dass dafür aber eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro fällig wird. Des Weiteren wird künftig von Mitgliedern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, eine Pauschale von 20 Euro jährlich für den entstehenden Mehraufwand erhoben.

Der Mitgliedsbeitrag wird künftig erst zum 1. Juli eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, dafür entfällt die Skontoregelung. Die Verzugszinsen werden auf ein Niveau von 8 Prozent über dem Basiszinssatz pro Jahr angepasst.

Mitglieder werden umfassend betreut

Becker schilderte in einem umfassenden Vortrag die Leistungen des Landesapothekerverbandes und seiner wirtschaftenden Töchter LAV-SOFO-MARKT und LAV Service GmbH mit der LAV-Akademie und resümierte: "Kaum ein anderer Verband in Deutschland bietet seinen Mitgliedern so viel Service und Dienstleistungen an wie der LAV in Baden-Württemberg. Allen, die daran beteiligt sind, möchte ich an dieser Stelle meinen Dank aussprechen."


cae

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