- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 27/2013
- DocMorris soll wieder ...
DAZ aktuell
DocMorris soll wieder zahlen
Ende November 2012 hatte die Apothekerkammer Nordrhein wegen dieses Prämienmodells beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen DocMorris erwirkt. Da die Apotheke nicht reagierte, erhöhte die Kammer den Druck. Sie beantragte, ein Ordnungsgeld festzusetzen. Das Gericht erließ den entsprechenden Beschluss – mit 100.000 Euro lag das Ordnungsgeld unerwartet hoch. Doch auch davon ließ sich DocMorris nicht beeindrucken. Im Gegenteil, die Versandapotheke erhöhte die maximale Prämie auf 20 Euro. Doch dies ist Gegenstand eines anderen Gerichtsverfahrens.
DocMorris‘ Beschwerde gegen den ersten Ordnungsgeldbeschluss wies das Oberlandesgericht Köln zurück. Und auch das Landgericht Köln entschied mittlerweile, dass die 15-Euro-Prämie nicht zulässig war – rechtskräftig ist diese Entscheidung allerdings nicht. Und so wehrt sich DocMorris weiter. Dies veranlasste die Apothekerkammer, einen weiteren Ordnungsgeldantrag zu stellen. Und das Gericht konnte dem Anliegen der Kammer abermals folgen. Die – auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln – "vorsätzliche Missachtung der einstweiligen Verfügung durch die Schuldnerin" rechtfertige ein weiteres Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe, so das Landgericht. DocMorris habe das gerichtliche Verbot schlicht ignoriert – und unter Berücksichtigung der "erheblichen Umsätze" der Versandapotheke sei ein zweites Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro erforderlich. Ersatzweise können die Mitglieder des DocMorris-Vorstands übrigens in Ordnungshaft gehen – jeder Tag würde ihnen mit 1000 Euro angerechnet.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.