DAZ aktuell

Kommt das Präventionsgesetz?

Korruptionsregelungen angehängt – Zukunft des Gesetzentwurfs ungewiss

BERLIN (jz). Gegen die Stimmen der Oppositionsparteien haben sich Union und FDP am Abend des 27. Juni im Bundestag durchgesetzt und das Präventionsgesetz auf den Weg gebracht. Es nimmt die Krankenkassen in puncto Prävention stärker in die Pflicht – der Opposition gehen die Vorgaben aber nicht weit genug. Gleichzeitig wurden die an das Präventionsgesetz angehängten Regelungen der Regierungsfraktionen zur Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Ob die Neuregelungen aber tatsächlich kommen werden, ist weiter fraglich.

Durch das Präventionsgesetz sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Ausbreitung von Volkskrankheiten einzudämmen und die Bevölkerung zu einer gesünderen Lebensweise zu animieren. Insbesondere Krankheiten wie Diabetes und Brustkrebs sollen zurückgedrängt werden, indem man die Vorsorge verstärkt und frühzeitig gegen Risikofaktoren wie Übergewicht und Tabakkonsum vorgeht. Dafür sollen die Kassen ihre Ausgaben für die Prävention von drei auf sieben Euro pro Versicherten verdoppeln. Die Opposition hält die Regierungspläne allerdings für wirkungslos und stimmte geschlossen gegen das Vorhaben.

Die Regelungen zur Korruption im Gesundheitswesen hatten Union und FDP kurzerhand an das Präventionsgesetz angehängt. Sie sehen vor, dass korruptives Verhalten künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden soll. Die Regelungen werden im Sozialgesetzbuch verankert.

Allerdings ist fraglich, ob die beiden Regelungen wirklich Gesetz werden. Die rot-grün-regierten Länder lehnen vor allem das Präventionsgesetz als unzureichend ab. Am 20. September – zwei Tage vor der Bundestagswahl – soll sich der Bundesrat mit Prävention und Korruption befassen. Sie könnten im rot-grün dominierten Bundesrat blockiert werden.

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