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Kommt das Präventionsgesetz?
Durch das Präventionsgesetz sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Ausbreitung von Volkskrankheiten einzudämmen und die Bevölkerung zu einer gesünderen Lebensweise zu animieren. Insbesondere Krankheiten wie Diabetes und Brustkrebs sollen zurückgedrängt werden, indem man die Vorsorge verstärkt und frühzeitig gegen Risikofaktoren wie Übergewicht und Tabakkonsum vorgeht. Dafür sollen die Kassen ihre Ausgaben für die Prävention von drei auf sieben Euro pro Versicherten verdoppeln. Die Opposition hält die Regierungspläne allerdings für wirkungslos und stimmte geschlossen gegen das Vorhaben.
Die Regelungen zur Korruption im Gesundheitswesen hatten Union und FDP kurzerhand an das Präventionsgesetz angehängt. Sie sehen vor, dass korruptives Verhalten künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden soll. Die Regelungen werden im Sozialgesetzbuch verankert.
Allerdings ist fraglich, ob die beiden Regelungen wirklich Gesetz werden. Die rot-grün-regierten Länder lehnen vor allem das Präventionsgesetz als unzureichend ab. Am 20. September – zwei Tage vor der Bundestagswahl – soll sich der Bundesrat mit Prävention und Korruption befassen. Sie könnten im rot-grün dominierten Bundesrat blockiert werden.
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