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DAZ aktuell
Apotheke gibt keine Unterlassungserklärung ab
Der DAV sieht in der Art der Verwendung des Apotheken-A durch die Zur-Rose-Apotheke seine Rechte als Markeninhaber verletzt. Er setzte der Apotheke eine kurze Frist zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung (siehe auch DAZ 2013, Nr. 1/2, S. 11). Doch Zur Rose habe die Frist fruchtlos ablaufen lassen, hieß es am vergangenen Dienstag beim DAV. Auch bei den dm-Märkten kam der Streit offenbar nicht an – sie ließen die Werbeplakate hängen. "Dies bedeutet, dass eine Konfrontation unausweichlich ist", hieß es daraufhin beim DAV. Der Verband habe nun eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei mit der Durchsetzung seiner Ansprüche gegen die Zur-Rose-Apotheke beauftragt. Sie sei derzeit zudem mit der Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm befasst.
DAZ 2013, Nr. 3, S. 12
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