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- DAZ 32/2013
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Die Seite 3
Auf in die nächste Runde
Mit der 25-Cent-Erhöhung des Festzuschlags, dem neuen Nachtdiensthonorar und der Einigung beim Kassenabschlag ist die Honorarrunde für die Apotheken abgeschlossen. Doch erst mit dem nun vorliegenden Tarifabschluss für Apothekenmitarbeiter kann das Ergebnis abschließend aus der Perspektive der Apothekeninhaber bewertet werden. Eine Analyse der Folgen des Tarifabschlusses auf Seite 34 zeigt, dass der größte Teil der 25-Cent-Erhöhung ab 2014 an die Mitarbeiter fließen wird. Ein nennenswerter Anteil für die Mitarbeiter erscheint berechtigt, denn die Apothekeninhaber haben nicht allein für mehr Honorar gekämpft, sondern gemeinsam mit ihren Teams. Außerdem war eine angemessene Entlohnung der Mitarbeiter ein wichtiges Argument für mehr Apothekenhonorar. Damit ist der erhöhte Festzuschlag eine (wenn auch geringe) Anerkennung für die Arbeit der Menschen in Apotheken (dies sind zum großen Teil die Mitarbeiter), aber nicht für die Apotheke als wirtschaftendes Unternehmen. Der Tarifabschluss schmälert die magere Bilanz der Apotheken weiter. Höchstens die Kostensteigerungen in den Jahren 2013 und 2014 werden aufgefangen. Den erhofften Ausgleich für 2004 bis 2012 können die Apotheken endgültig abschreiben. Darin steckt sogar eine gewisse (wenn auch perfide) politische Logik: Den Apotheken, die bis Ende 2012 aufgegeben haben, würde eine weitere Honorarerhöhung im Jahr 2013 nicht mehr helfen – und die anderen haben diese Zeit überstanden, brauchen also keine Hilfe für die Vergangenheit mehr.
Diese Erkenntnis hat Konsequenzen für die Zukunft: Wenn die Bundesregierung Anfang 2014 neue Projekte angeht, müssen die Apotheker ihre Forderungen auf den Tisch legen. Dazu müssen bereits beim Apothekertag 2013 die Weichen gestellt werden. Spätestens Anfang 2015 muss der Festzuschlag erneut erhöht werden, um einen angemessenen Rhythmus für die Anpassung an steigende Kosten zu etablieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine politisch plausible Forderung mehr Aussicht auf Erfolg hat als ein noch so gut berechneter Bedarf.
Als zweite Forderung ist aus der vorigen Runde ein erhöhtes Rezepturhonorar verblieben. Die jüngsten Reaktionen auf das neue Nachtdiensthonorar geben hier die Richtung vor: Eine Gemeinwohlpflicht soll nicht kostendeckend honoriert werden, denn sie begründet letztlich die Sonderstellung als Freiberufler. Ein nennenswerter Zuschuss ist jedoch möglich, wenn Versorgungsstrukturen bedroht sind. Übersetzt für die Rezeptur bedeutet das: Das Honorar darf nicht so hoch sein, dass jede Rezeptur einen Gewinn einbringt. Doch viele Rezepturen in einer Apotheke dürfen diese nicht in den Ruin treiben. Diese Gefahr besteht allerdings angesichts des erhöhten Aufwands durch die neue Apothekenbetriebsordnung. Darum ist jetzt der beste Zeitpunkt, um ein höheres Rezepturhonorar zu fordern, das den Verlust durch Rezepturen auf ein nicht strukturell zerstörerisches Maß begrenzt.
An dritter Stelle stehen Gebühren für nicht heilberufliche Verwaltungsarbeiten zur Erfüllung von Formalitäten der Krankenkassen und Honorare für neue Leistungen, insbesondere das Medikationsmanagement. Für Letzteres ist die Aufnahme in die neue Apothekenbetriebsordnung eine Steilvorlage. Denn diese rechtfertigt, ein Honorar dafür zu verlangen wie für andere dort beschriebene besondere Leistungen. (Anders als gelegentlich dargestellt, bedeutet die Aufnahme in die Apothekenbetriebsordnung keineswegs, dass die Leistung mit dem Festzuschlag abgegolten wäre.) Daher sind die Apotheker nun erst einmal selbst gefordert, einen Leistungskatalog für verschiedene Varianten des Medikationsmanagements zu definieren, diese zu erproben, zu standardisieren und sie dann den Krankenkassen anzubieten. Das ginge durchaus auch unabhängig vom ABDA-KBV-Modell. Die Sorge, ein komplexes Medikationsmanagement mit offensiven Vorschlägen zur Optimierung der Therapie könnte Apotheker ohne spezielle Zusatzaus- oder -weiterbildung überfordern, sollte nicht davon abhalten, das Mögliche umzusetzen. Bei der systematischen Suche nach Doppelverordnungen, offensichtlichen Interaktionen, Missverständnissen und fehlerhaften Einnahmeweisen ist bereits viel zu tun.
Das vierte Thema ist eine langfristige gesetzliche Regelung für den Kassenabschlag, wie sie in der jüngsten Einigung gefordert wurde. Dies dürfte im Interesse aller Beteiligten sein, denn niemand kann sich erneute Rechtsunsicherheiten über Jahre wünschen. Insgesamt sind dies keineswegs zu viele Forderungen. Die Apotheker sollten keine Furcht vor „zu vielen Bällen in der Luft“ im Sinne von Jens Spahn haben, denn mehrere überschaubare und jeweils gut begründete Projekte waren zuletzt erfolgreicher als eine einzelne überhöht wirkende Forderung.
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