Arzneimittel und Therapie

Schwerwiegende Hautreaktionen unter Paracetamol | Nanoteilchen in Kosmetika

Schwerwiegende Hautreaktionen unter Paracetamol

Die US-amerikanische Arzneibehörde FDA warnt in einer Drug Safety Communication Ärzte und Verbraucher vor zwar seltenen aber schwerwiegenden Hautreaktionen unter Paracetamol. Es könne in sehr seltenen Fällen ein Stevens Johnson Syndrom (SJS), eine toxische epidermale Nekrolyse (TEN) und eine akute generalisierte exanthematöse Pustulose (AGEP) auslösen, die tödlich enden können. Die Hautreaktionen können bereits bei Erstanwendung, aber auch jederzeit während der Anwendung auftreten. Die Patienten sollten über die Symptome dieser schwerwiegenden Hautreaktionen informiert werden. Bei ersten Anzeichen einer Hautreaktion sollte Paracetamol nicht weiter gegeben werden. Die FDA beabsichtigt, eine spezielle Warnung in die Produktinformationen aller verschreibungspflichtigen Paracetamol-haltigen Präparate aufzunehmen. Die Hersteller von Paracetamol-haltigen OTC-Präparaten sollen ebenfalls vor dem Risiko warnen. 

 

Nanoteilchen in Kosmetika

Seit dem 11. Juli 2013 müssen Nanoteilchen auf dem Produkt gekennzeichnet sein. Das sieht eine neue EU-Vorschrift vor. Lippenstift, Parfüm und auch Sonnencreme, Zahnpasta und Reinigungsprodukte fallen unter die Kennzeichnungspflicht. Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter in Nanogrößen müssen ausdrücklich zugelassen und in der Liste der Bestandteile hinter dem Namen des Stoffes in Klammern mit dem Vermerk „Nano“ gekennzeichnet sein.  

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