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- DAZ 33/2013
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Die Seite 3
Jetzt ist die Gelegenheit!
Das Medikationsmanagement wurde in der Wissenschaft schon lange beschrieben, ist in manchen Ländern bereits etabliert, steht bei uns seit Juni 2012 in der Apothekenbetriebsordnung und ist doch in Deutschland außerhalb der Pharmazie unbekannt. Das mussten wir in der vorigen Woche schmerzlich erfahren. Ein Hinweis von ABDA-Vize Mathias Arnold zu honorierten Medikationsgesprächen in einem Gespräch mit der „Welt“ wurde durch selektives Abschreiben, Verkürzen und Verdrehen in diversen Medien zur publikumswirksamen Falschmeldung, die Apotheker würden künftig ein Extra-Honorar für Beratung kassieren. Es bleibt unklar, warum die ABDA diese Bühne nicht zu einer weithin vernehmlichen Richtigstellung genutzt hat (wann findet sich endlich ein neuer Pressesprecher?).
So ging leider unter, dass hier eine neue Leistung gemeint ist, das Geld dafür primär von den Krankenkassen kommen soll und alle einschlägigen Erfahrungen erwarten lassen, dass die resultierenden Einsparungen die Kosten überwiegen. Doch das Unverständnis war fast vorhersehbar, denn zunächst muss für eine neue Leistung geworben und das Interesse geweckt werden und erst danach sollte man über Geld sprechen. Denn wie soll man Laien die Honorierung einer Leistung erklären, die außerhalb der Fachkreise unbekannt ist? Woher sollen fachfremde Journalisten und Leser eine solche Analyse und Beratung zur gesamten Medikation auch kennen, wenn diese in Deutschland bisher kaum praktiziert wird?
Darin liegt ein Dilemma: Wir können in der Bevölkerung oder gar bei den Medien keinen Rückhalt erwarten, wenn wir ein Honorar für eine weithin unbekannte Leistung verlangen. Doch eine Leistung umsonst anzubieten, wertet sie ab und senkt die Chance, jemals eine angemessene Entlohnung zu erhalten. Dies macht zugleich deutlich, dass das Honorar für besondere Beratungen immer nur eine zusätzliche Einnahme der Apotheken sein kann, aber die Versorgungsleistung auf Dauer rentabel entlohnt werden muss. Für das Medikationsmanagement bleibt damit nur ein (naturgemäß) gefährlicher Balanceakt: Engagierte Apotheker können für kurze Zeit die neue Leistung einmalig (!) zu einem nicht kostendeckenden Vorzugspreis oder nur eine Schutzgebühr anbieten, zumindest für einen überschaubaren Kreis von Patienten mit besonderem Bedarf. Dieser Ausnahmecharakter sollte deutlich herausgestellt werden und gibt den Apothekern auch die Chance auf eine Trainingsphase. Patienten, die die Leistung zu schätzen lernen, werden sie später erneut auch gegen ein angemessenes Honorar in Anspruch nehmen. Wichtiger ist, dass diese Patienten als Multiplikatoren wirken und ihre Krankenkasse nach einer Übernahme der Kosten fragen. Die durch gute Leistungen überzeugten Kunden waren schon immer die wichtigsten Stützen der Apotheker und versprechen auch beim Medikationsmanagement den größten Erfolg.
Nötig dafür sind genügend Apotheken, die den Einstieg wagen. Die Aufnahme des Medikationsmanagements in die Apothekenbetriebsordnung war eine perfekte Vorlage. Eine bessere Gelegenheit kann es nie mehr geben! Darum ist der richtige Zeitpunkt jetzt! Die DAZ leistet mit der POP-Reihe (siehe hier) und ab sofort auch mit Seminaren (siehe hier) ihren Beitrag zur fachlichen Vorbereitung. In einigen Apothekerkammern werden ebenfalls gezielte Fortbildungsveranstaltungen angeboten oder vorbereitet, doch leider noch nicht überall. Nötig ist aber auch ein Konsens, welche Mindestinhalte dazu gehören und welche abgestuften Varianten sinnvoll sind. Eine diesbezügliche Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung wäre äußerst hilfreich. Doch sollte diese nicht hinter dicken Mauern entstehen, sondern auf breiter kollegialer Basis diskutiert werden (wo bleibt die Transparenz bei dieser fachlichen Arbeit?). Auf dieser Grundlage müsste entschieden werden, welche qualitätssichernden Maßnahmen Voraussetzung für eine Honorierung durch die Krankenkassen werden könnten. Wenn die neue Leistung praktikabel sein und vielen Patienten helfen soll (jetzt und nicht als hehres Fernziel), darf das Medikationsmanagement allerdings nicht zu hoch gehängt werden. Dies ist eine Gratwanderung. Der Verordnungsgeber hat sich mit dem (neu eingeführten) Apothekervorbehalt begnügt. Daher sollten auch die Anforderungen für die Honorierung maßvoll gestaltet werden. Ganz neue Zusatzqualifikationen können für Spezialisten geschaffen werden. Doch Doppelverordnungen zu erkennen, Reichweiten zu berechnen, Interaktionen zu bewerten, die richtige Applikation sicherzustellen, Einnahmezeitpunkte anzupassen und Missverständnisse der Patienten auszuräumen sollte auch nach dem etablierten Studium und geeigneter Fortbildung möglich sein. Daher muss die Klinische Pharmazie endlich an allen Universitätsstandorten mit einem eigenen Lehrstuhl ausgestattet werden, aber die Pharmazie muss dazu nicht insgesamt neu erfunden werden.
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