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Prüfungstermine für PKA
Die nächste Zwischenprüfung für PKA wird am 2. Oktober 2013 in den jeweiligen Berufsschulen stattfinden. Zu dieser Zwischenprüfung werden alle Auszubildenden zugelassen, die mindestens 12 Monate Ausbildungszeit zurückgelegt haben. Die Ausbilder der Prüfungskandidaten wurden Anfang August von der Apothekerkammer Nordrhein angeschrieben und erhalten automatisch ein Anmeldeformular, das bis zum 4. September 2013 unterschrieben bei der Apothekerkammer Nordrhein einzureichen ist.
Sollten Ausbilder wider Erwarten kein Anmeldeformular für die Zwischenprüfung erhalten, wird um formlose, schriftliche Anmeldung gebeten.
Auszubildende, die nach 12 Monaten Ausbildung noch minderjährig waren, müssen ihrer Anmeldung eine Kopie (!) der ärztlichen Bescheinigung für den Arbeitgeber über die erste Nachuntersuchung gem. § 33 Abs 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (spez. Formblatt, kein Attest!) beifügen.
Die nächste Abschlussprüfung für PKA findet am 4. Dezember 2013 in den Berufsschulen Düsseldorf und Köln statt. Die Berichtshefte müssen den Prüfungsvorsitzenden der Berufsschulen (und nicht der Apothekerkammer Nordrhein!) bis zum 18. September 2013 vorgelegt werden. Die Anmeldefrist in der Apothekerkammer läuft am 16. Oktober 2013 ab. Die Anmeldefrist für Auszubildende, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen möchten, läuft am 31. August 2013 ab. Nähere Informationen und ein Anmeldeformular erhalten die betroffenen Ausbilder im September 2013.
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