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Erwerbsminderungsrente in der Diskussion

Reform ist überfällig, eigene Vorsorge nötig

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Probleme gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, sind schlecht. Das haben auch die Parteien erkannt und vor der Wahl Versprechen für eine Reform abgegeben. Trotzdem sollte man im eigenen Interesse privat vorsorgen. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

1,6 Millionen Deutsche erhielten Ende 2011 eine Erwerbsminderungsrente. Wer „voll erwerbsgemindert“ war, sprich keine drei Stunden täglich unter normalen Bedingungen arbeiten konnte, erhielt im Schnitt 710 Euro; und wer Ende 2011 zum ersten Mal Leistung bezog (sogenannte Neuzugänge), bekam nur 634 Euro. Personen, die mindestens drei bis maximal sechs Stunden arbeiten können, gelten als „teilweise erwerbsgemindert“. Sie bezogen durchschnittlich 471 Euro Erwerbsminderungsrente.

Gründe für die Berufsunfähigkeit

Hauptursachen für Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sind psychische Erkrankungen (38%), Krebserkrankungen (15%), Muskel- und Skeletterkrankungen (15%) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (10%). Eine geringe Rolle spielen Verletzungen, Vergiftungen und Infektionskrankheiten.

Quelle: Bund der Versicherten

Kein Wunder also, dass mehr als sieben Prozent der Betroffenen ihre Rente durch staatliche Grundsicherung aufstocken mussten. Außerdem gab es noch einmal 290.000 Erwerbsgeminderte, die keine Ansprüche auf eine entsprechende Rente erworben hatten und daher auf Hartz IV angewiesen waren.

Berechnung der Erwerbsminderungsrente

Generell wird die Erwerbsminderungsrente wie die Altersrente berechnet; beide basieren auf den geleisteten Beiträgen. Bei voller Erwerbsminderung gibt es eine volle Rente, bei teilweiser Erwerbsminderung eine halbe. Betroffene, die vor dem 63. Lebensjahr arbeitsunfähig werden, haben Abschläge von 0,3% pro Monat, maximal von 10,8%.

Folgendes ist anders als bei der Altersrente: Damit Arbeitnehmer, die schon in jungen Jahren berufsunfähig werden, keine allzu niedrige Rente erhalten, werden sie durch sogenannte Zurechnungszeiten so eingestuft, als ob sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet hätten.

Diese staatliche Absicherung ist unzureichend, so die Juristen Felix Welti und Henning Groskreutz von der Universität Kassel in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie. Sie plädieren dafür, die „systemwidrigen“ Abschläge abzuschaffen, von denen fast alle Neu-Erwerbsminderungsrentner betroffen sind, und die Anwartschaften zu verkürzen.

Vorrangig sei es allerdings, Erwerbsminderung zu vermeiden. Dafür sollen die Budgets für Rehabilitationsleistungen bedarfsgerecht angepasst und das betriebliche Eingliederungsmanagement weiterentwickelt werden. Die Wissenschaftler schlagen dazu ein Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte in den Bereichen Prävention und Rehabilitation vor.

Berufsunfähigkeitsrente: Worauf muss man achten?

Eine private Vorsorge empfiehlt sich insbesondere für Personen, die nach 1960 geboren wurden. Denn für sie gibt es seit 2001 keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern lediglich die geringere Erwerbsminderungsrente. Beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Ein gutes Einstiegsdatum ist die Ausbildung.
  • Der Versicherer sollte auf die „abstrakte Verweisung“ verzichten. Dann kann er Ihnen nicht die Rente verweigern, weil Sie theoretisch in einem anderen Beruf noch arbeitsfähig wären.
  • Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht eine Anpassung an veränderte Lebensumstände ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Die Anerkennung ab Beginn sichert eine rückwirkende Rentenzahlung, falls die Prüfung des Versicherungsfalls länger dauert.
  • Eine zinslose Stundung auf Antrag sichert den Fortbestand des Versicherungsschutzes, falls Sie während der Überprüfung Ihrer Ansprüche die Beiträge nicht weiterzahlen können.
  • Die rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung ist günstig, falls eine Erkrankung zunächst unterschätzt wurde.
  • Holen Sie auf jeden Fall mehrere Angebote ein, und vergleichen Sie die Höhe der Beiträge (als Orientierung z.B. Test in Stiftung Warentest vom Juli 2013).

Appell an die Koalitionäre

Auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und der DGB haben vor den Koalitionsverhandlungen an die Parteien appelliert, in der künftigen Regierung die Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente zu verbessern. Eigentlich sollten sie damit bei Union und SPD offene Türen einrennen, denn beide haben sich vor der Wahl für eine solche Reform ausgesprochen. Allerdings ist diese nach SPD-Plänen mit knapp acht Milliarden Euro nicht gerade aus der Portokasse zu bezahlen. Und andere Ziele stehen hierzu in Konkurrenz, so die sogenannte Mütterrente, von der nach dem Willen der Union Mütter profitieren sollen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Zumindest gilt dies dann, wenn dafür die Rentenkassen aufkommen müssten und nicht der Steuerzahler.

Rechtzeitig vorsorgen

Unabhängig von einer etwaigen gesetzlichen Änderung während dieser Legislaturperiode gilt: Wer finanziell auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, sollte möglichst frühzeitig eine private Absicherung gegen den Fall der Berufsunfähigkeit treffen. Je jünger man ist, desto günstiger sind die Tarife – und desto größer ist die Chance, die dabei erforderliche Gesundheitsprüfung zu bestehen. Wer erst einmal chronisch krank ist, hat oft schlechte Karten. Versicherungsexperten empfehlen diese Absicherung daher schon Auszubildenden und Studierenden.

Dazu Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von ADEXA: „Klar ist, dass viele Beschäftigte mit der privaten Vorsorge überfordert sind, weil sie ohnehin am oder unter dem Existenzminimum leben. Eine Reform der staatlichen Erwerbsminderungsrente ist daher eine Aufgabe, der sich die künftige Regierung möglichst rasch und nachhaltig annehmen muss.“ 

Weitere Infos:

Deutsche Rentenversicherung: http://tinyurl.com/opal8qz

Bund der Versicherten: www.bundderversicherten.de/berufsunfaehigkeit

Quelle: Böckler-Impuls 15/2013.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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