DAZ aktuell

Patientenrechtegesetz passiert den Bundesrat

Kassen und Opposition unzufrieden

BERLIN (jz). Am 1. Februar hat der Bundesrat grünes Licht für das neue Patientenrechtegesetz gegeben: Es bündelt die Rechte von Patienten. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), zeigte sich erleichtert, dass es nun "endlich" mehr Transparenz gebe. "Wir schaffen mit dem Gesetz ein gutes Fundament", betonte auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt werde damit weiter ausgebaut. Kritiker hatten bis zuletzt vergeblich Nachbesserungen gefordert.

Unter anderem die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen wird laut Bahr zu Verbesserungen für die Patienten sorgen: Stellt ein Versicherter in Zukunft einen Antrag auf Leistungen, hat die Krankenkasse innerhalb von drei – oder bei erforderlichen Gutachten von fünf – Wochen zu entscheiden. Sollte sie in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, gilt die Leistung als bewilligt. Um eine offene Fehlervermeidungskultur zu stärken, unterstütze man künftig außerdem einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern, so Bahr.

"Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe", erklärte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Weil der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp Einzug ins Bürgerliche Gesetzbuch finde, würden die Rechte von Patienten transparenter und verständlicher. Der behandelnde Arzt sei nun außerdem verpflichtet, den Patienten umfassend und verständlich zu informieren und wichtige Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren. Diese Transparenz sei wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in Haftungsfällen.

Kritik: Regelungen nicht genug

Patientenschützern und Krankenkassen fehlt jedoch eine patientenfreundlichere Regelung zur Beweislast. "Um Betroffenen die Durchsetzung ihrer Ansprüche im Schadensfall zu erleichtern, ist eine weitergehende Beweislastumkehr notwendig", sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Frank Michalak. Trotz der im Gesetz enthaltenen Beweislastumkehr zugunsten der Patienten bei groben Behandlungsfehlern bestehe die Gefahr, dass das Gesetz teilweise hinter die bestehende Rechtsprechung zurückfalle. "Weil es keine generelle Beweislastumkehr geben wird, liegt der schwarze Peter beim Patienten", kritisierte auch der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.

Kathrin Vogler (Linke), stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Bundestages, bemängelte, dass zentrale Forderungen und Erwartungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes nicht erfüllt wurden. "Noch nicht einmal ein Entschädigungsfonds für Härtefälle ist in diesem Gesetz vorgesehen, obwohl selbst Experten aus dem Regierungslager dies gefordert hatten", so Vogler. Darüber hinaus hatte sich die Linke während des Gesetzgebungsverfahrens für strengere Auflagen bei den Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) ausgesprochen sowie für Barrierefreiheit und den Aufbau eines Dolmetscherpools.



DAZ 2013, Nr. 6, S. 28

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