Gesundheitspolitik

Anregungen für die Länder

Ausschussempfehlungen für das 14. SGB V-ÄndG

BERLIN (ks) | Am 15. März steht das 14. SGB V-Änderungsgesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die federführenden Ausschüsse – Gesundheit und Wirtschaft – empfehlen, das Gesetz passieren zu lassen. Sie haben aber auch Vorschläge für eine zusätzlich zu empfehlende Entschließung. Diese dürften ganz im Sinne der pharmazeutischen Unternehmen sein.

So begrüßt der Wirtschaftsausschuss zwar die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes. Allerdings hält er es für erforderlich, auch diejenigen Verfahren zu beenden, die sich bereits im Stadium der Preisverhandlung befinden – gemeint sind die Gliptine. Sonst würde eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von wenigen Unternehmen geschaffen, für deren Produkte der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. Weiterhin wäre es aus Sicht des Wirtschaftsausschusses die bessere gesetzgeberische Lösung gewesen, das Preismoratorium als ein „reales“ auszugestalten. Das heißt: Es müsste einen Inflationsausgleich umfassen. Auch im Punkt der Erstattungsbeträge greifen die Ausschüsse die Kritik der Industrie auf. Beide sehen den Klarstellungsbedarf hinsichtlich der Handelszuschläge für Großhändler und Apotheken. Die vorgesehene Änderung gehe jedoch über eine technische Umstellung der Handelszuschläge hinaus, so der Gesundheitsausschuss. Der Wirtschaftsausschuss meint, zielführender als die vorgesehene Umdefinition, nach der der Erstattungsbetrag zukünftig als Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens angesehen werden soll, wäre eine Novellierung der Arzneimittelpreisverordnung gewesen. Das letzte Wort hat diese Woche Freitag das Plenum. 

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