Recht

Wer auszieht, darf keinen Saustall zurücklassen

| Zieht ein Mieter aus der Wohnung aus, so hat er dem Vermieter die Räume „vollständig leer“ zurückzugeben. Lässt er Gerümpel, eine Waschmaschine und sogar eine selbst installierte Einbauküche stehen, so kann ihn der Vermieter mit dem dadurch bedingten Mietausfall belegen, weil er selbst nicht Hand anlegen muss, um seine Wohnung wieder auf Vordermann zu bringen.

(LG Gießen, 1 S 208/12)

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