Wirtschaft

Kein Schadenersatz

ApoBank-Klage gegen Ex-Vorstände abgewiesen

BERLIN (lk) | Die Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) wird von ihren ehemaligen Vorständen keinen Schadenersatz für hohe Verluste während der Finanzkrise bekommen. Das Landgericht Düsseldorf hat eine entsprechende Klage am Freitag vergangener Woche abgewiesen.

Die Beklagten haben nach Auffassung der Kammer die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet. Den Widerklagen von drei der fünf angeklagten Ex-Vorstände gab das Gericht statt.

Wie das Gericht urteilte, hätten die Ex-Manager die Entscheidungsgrundlagen sorgfältig ermittelt und das Für und Wider der Investitionsentscheidung mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen. Das Fehlschlagen der Anlage beruhe auf den Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Der Misserfolg der Anlage sei nicht auf die mangelnde Bonität der Underlyings (Basiswerte eines Derivats) zurückzuführen, sondern auf die fehlende Liquidität der Märkte, die zu dem Preisverfall und den Verlusten der Klägerin geführt habe. Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets sei auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten gewesen.

Anspruch auf Abfindung

Die von drei der Beklagten geforderten Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen in Höhe von insgesamt mehr 2,6 Millionen Euro hat das Landgericht in voller Höhe zugesprochen. Die Klägerin hatte Schadensersatz in Höhe von mehr als 66 Millionen Euro gefordert, weil die Anlageentscheidungen der Beklagten zu riskant gewesen seien. Die Underlyings hätten einen Subprime-Anteil von bis zu 70% gehabt, der zu den Verlusten geführt habe. Spätestens Anfang 2007 habe sich die Finanzmarktkrise beziehungsweise die Subprime-Krise abgezeichnet. Trotz erkennbarer Krisenvorzeichen hätten die Beklagten ohne ausreichende Informationsbasis investiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung eingelegt werden. (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 39 O 36/11) 

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.