Recht

Mieterhöhung: Großstadt nicht mit Dorf vergleichen

| Vermieter sind berechtigt, für die Forderung nach einer Mieterhöhung auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde zurückzugreifen, wenn für den maßgebenden Ort kein Mietspiegel existiert. Allerdings darf er nicht als „Nachbarort“ für eine 4500-Seelen-Gemeinde den Mietspiegel einer Großstadt (hier: Nürnberg) mit etwa 500.000 Einwohnern heranziehen. Denn die „Nachbargemeinde“ sei wegen der hoch unterschiedlichen Mietpreise kein geeignetes Vergleichsobjekt. Sei eine echt vergleichbare Gemeinde nicht in der Nähe, so könne nur noch auf ein Sachverständigengutachten oder auf mindestens drei vergleichbare Wohnungen verwiesen werden, für die höhere Mieten gezahlt würden. (Hier ging es um eine Preisanhebung von 271 Euro um – die hier nach langer Preisstabilität an sich erlaubten – 20 Prozent auf 324 Euro monatlich.)

(BGH, VIII ZR 413/12)

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