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Recht
Rechtsschutzversicherung: Kooperations-Anwälte dürfen angeboten werden
bü | Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Rechtsschutzversicherungen ihren Kunden finanzielle Anreize bieten dürfen, wenn sie im Rechtsschutzfall einen Anwalt wählen, mit dem die Rechtsschutzversicherung ein sogenanntes Kooperationsabkommen hat. (Durch die Wahl eines solchen Kooperationsanwaltes spart die Versicherungsgesellschaft Geld, weil sie mit diesen Anwälten Sonderkonditionen vereinbart hat.) Das Gericht stellte dabei heraus, dass der Versicherungsnehmer nicht in seiner freien Wahl eines Rechtsanwalts beschränkt wird, solange die Grenze des „unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten“ werde. Das gelte auch dann, wenn das für ihn bedeuten kann, dass er – muss er ein weiteres Mal seinen Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen – eine höhere Beteiligung an den Verfahrenskosten tragen muss, als dies der Fall gewesen wäre, hätte er die Anwaltsempfehlung des Versicherers befolgt.
(BGH, IV ZR 215/12)
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