Recht

Wohngebäudeversicherung: Pizza im Ofen muss nicht dauernd bewacht werden

| Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass eine Wohngebäudeversicherung keinen Regress bei dem Verursacher eines Wohnungsbrandes nehmen kann, wenn der eine Pizza zubereiten will, sie in den Ofen schiebt, versehentlich das Ceranfeld anstelle des Backofens anstellt und dann den Raum für ein paar Minuten verlässt. Fängt zunächst die Küche Feuer und entsteht auch am Haus ein Schaden (hier in Höhe von rund 27.000 Euro), so hat die Wohngebäudeversicherung zu leisten. Sie kann nicht argumentieren, der junge Mann (hier ging es um einen Studenten) habe eine „grobe Pflichtwidrigkeit“ begangen, indem er den Raum verlassen hatte. Das Gericht sah das anders. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz dürften Versicherer – je nach Schwere der Schuld – auf die Brandverursacher zurückgreifen. Eine Pizza in einem Ofen müsse nicht ständig beobachtet werden. Zudem war der Mann weder eingeschlafen noch hatte er seine vier Wände verlassen.

(OLG Naumburg, 6 U 21/13)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.