Wirtschaft

Rohertrags-Monitor April 2014

Handelsspanne auf Talfahrt – im April auf dem Niveau von 2012 angekommen

Intern geplant war, den Rohertrags-Monitor in Zukunft nur noch vierteljährlich zu veröffentlichen. Aus aktuellem Anlass wird von der beabsichtigten Vorgehensweise jedoch abgewichen, verläuft die wirtschaftliche Entwicklung der Apotheken bei der Abgabe von zulasten der GKV verordneten verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel (Rx-FAM) nachweislich doch alles andere als von offizieller Seite prognostiziert.

Die Zahl der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM ist die zentrale Größe für die Höhe des Apothekenrohertrages aus Leistungen zugunsten von Versicherten der GKV. So hat die Packungszahl der in den Apotheken im April 2014 zulasten der GKV eingelösten Rx-FAM den Vergleichswert aus 2012 um knapp 3,8 Mio. (oder um gut 7,8%) übertroffen; der Wert aus April 2013 wurde allerdings um 1,7% (oder um gut 900.000 Packungen) verfehlt. Aufgrund dieses Mengenrückgangs und des um 5 Cent höheren Kassenabschlags (von derzeit 1,80 Euro) gegenüber dem Vergleichszeitraum 2013 ist das Packungs-bezogene Honorar im Berichtsmonat um gut 2,3% (oder um mehr als 8,5 Mio. Euro) hinter dem entsprechenden Wert des Vorjahres zurückgeblieben.

Zeitgleich ist der Wareneinsatz (gemäß AMPreisV) – trotz des um 1,7% geringeren Verordnungsvolumens – gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,6% angestiegen. Der Systematik des Kombimodells folgend, hat folglich auch der Rohertrag aus kaufmännischer Komponente (3% des Apothekeneinkaufs) gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres um 4,6% (oder um gut 2,5 Mio. Euro) zugelegt.

Abb.: Betriebshandelsspanne aus zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM in Prozenten des Bruttoumsatzes in den Monaten Januar 2010 bis April 2014 (Vergleich: Jahresdurchschnitt 2004 = 100).

Aufgrund des Zuwachses beim Wareneinsatz und des gleichzeitigen Packungsrückganges ist der Rohertrag in Prozenten des Umsatzes (= Betriebshandelsspanne) im April 2014 (mit 14,99%) erstmalig wieder unter die 15%-Marke gefallen (vgl. Abbildung). Damit ist der Abstand zum Vergleichswert aus April 2012 so gut wie egalisiert, er beträgt gerade noch 0,03 Prozentpunkte. Und für das erste Tertial liegt die Handelsspanne aus GKV-Rx-FAM mit 15,20% nur noch um 0,1 Prozentpunkte über dem Vergleichswert des Vorjahreszeitraums. Berücksichtigt man zusätzlich die Roherträge aus zulasten der PKV verordneten Rx-FAM, so ist das Niveau der Betriebshandesspanne aus Rx-FAM insgesamt in den ersten vier Monaten des Jahres 2014 (mit 15,48%) gegenüber dem ersten Tertial 2012 (mit 15,49%) sogar schon unterschritten worden.

Eine Fortsetzung dieser desaströsen Entwicklung steht zu befürchten.

Wer glaubt, die Erhöhung des Festzuschlags innerhalb von mehr als zehn Jahren um gerade einmal 3% (von 8,10 Euro auf 8,35 Euro zum 1.1.2013) sei ausreichend, die Wirtschaftlichkeit der Apotheken im GKV-Fertigarzneimittelmarkt zu festigen, liegt offensichtlich falsch. Die Forderung muss vielmehr unverändert lauten, den Festzuschlag auf der Grundlage von § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) zeitnah zu überprüfen – und anzuheben (!), soll die wohnortnahe Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit (auch zeitnah benötigten) Arzneimitteln durch Apotheken in der Fläche nicht ernsthaft in Gefahr geraten. 

Dipl.-Math. Uwe Hüsgen, langjähriger Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein e.V., Essen, E-Mail: uwe.huesgen@web.de

 

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