Wirtschaft

Rohertrags-Monitor Dezember 2013

Auswirkungen der ersten Festzuschlagsanpassung seit 2004 auf den Apothekenrohertrag im Jahre 2013

Nach neun Jahren des Stillstands (!) ist der Apotheken-Festzuschlag zum 1. Januar 2013 erstmalig, von 8,10 Euro um 0,25 Euro auf 8,35 Euro je Packung, angepasst worden. Gleichzeitig wurde der vom Gesetzgeber für 2011 und 2012 festgesetzte Kassenrabatt (von 2,05 Euro je Rx-FAM), der ein zeitlich begrenztes Sonderopfer der Apotheken darstellte, auf Kompromissvorschlag (Meditation) des Vorsitzenden der gemeinsamen Schiedsstelle von DAV und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (vgl. § 129 Abs. 8 SGB V) für das erste Halbjahr 2013 auf 1,75 Euro und für die Monate Juli bis Dezember 2013 auf 1,85 Euro je zulasten der GKV abgegebenem Rx-FAM festgesetzt.

Seit August 2013 wird außerdem eine Nacht-und Notdienstgebühr (NG) für jedes abgegebene Rx-FAM fällig. [Beachte: Die Notdienstgebühr ist ein (unzureichender) Ausgleich für einen Dienst an der Allgemeinheit, der seit August 2013 nicht mehr quasi komplett umsonst verrichtet werden muss, sonder nur weniger defizitär ausfällt.] Da dieser „Notdienst-Groschen“ von 0,16 Euro pro abgegebenem Rx-FAM von der Apotheke zwar eingezogen, anschließend aber sofort wieder an den Nacht- und Notdienst-Fonds des DAV (NNF) abgeführt wird, findet die NG bei der Ermittlung des Apothekenrohertrags aus verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln ebenso wenig Berücksichtigung wie die Sonderkosten der Beschaffung, die noctu-Gebühr (von 2,50 Euro brutto) usw. Weil nicht bekannt, können auch die Umsatz- und Ertrags-mindernden Retaxationen der Krankenkassen bei der Umsatz- und Rohertragsermittlung an dieser Stelle nicht berücksichtigt werden.

Da aktuell belastbare Zahlen für das komplette Jahr 2013 vorliegen, ist es Chronistenpflicht, die Auswirkungen dieser Veränderungen einer ersten Analyse zu unterziehen.

Mehr Verordnungen – höherer Beratungsaufwand

Im Gesamtjahr 2013 sind knapp 597 Mio. Rx-FAM zulasten der GKV abgegeben worden. Das sind rund 9,1 Mio. Packungen (oder über 1,5%) mehr als im Vorjahr. An dieser Stelle ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der in der GKV versicherten Personen im Beobachtungszeitraum weiter – um 2,3 Promille – zugenommen hat. Diese gesundheits- und sozialpolitisch begrüßenswerte Entwicklung sollte in Zukunft auch Eingang in die Diskussion um die angestrebte Dynamisierung der Apothekenhonorierung finden, ist sie doch Grund dafür, dass die Zahl der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM je Versicherten statt um gut 1,5 Prozent nur um 1,3 Prozent angestiegen ist. Dieser Zuwachs an Packungen je gesetzlich Versicherten ist zu begründen mit der demografischen Entwicklung und der nach wie vor gültigen Maxime der Gesundheitspolitik: „So viel ambulant wie möglich, so viel stationär wie nötig.“

Die Abgabefrequenz machte Monat für Monat – teilweise große – Sprünge (vgl. Abb. 1), die nicht (allein) mit der Zahl der unterschiedlichen Arbeitstage zu begründen sind. Zunächst fällt auf, dass – trotz Wegfalls der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 – die Versicherten nach wie vor, und im Berichtszeitraum ausgeprägter denn je, im jeweils ersten Monat eines Quartals überdurchschnittlich viele Rx-FAM in den Apotheken erworben haben. Setzt man den Monatsdurchschnitt der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM im Jahre 2013 gleich 100, so lagen der Januar mit 109,2, der April mit 106,8, der Juli mit 106,2 und der Oktober mit 106,3 Punkten jeweils signifikant über diesem Durchschnittswert. Die geringste Abgabefrequenz konnte im Juni 2013 mit 92,1 Punkten im Vergleich zum Monatsdurchschnitt von 100 Punkten festgestellt werden. Zwar weist der Juni mit 25 Arbeitstagen einen Arbeitstag weniger auf als der Januar; das kann aber nicht der alleinige Grund dafür sein, dass im Januar 18 Prozent mehr an Rx-FAM zulasten der GKV abgegeben worden sind als im Juni. Über die Konsequenzen dieser zeitlich bedingten Schwankungen wird an anderer Stelle zu berichten sein.Durch die Anhebung des Festzuschlags je Rx-FAM um 0,25 Euro zum 1. Januar 2013 und die Absenkung des Kassenabschlags von 2,05 Euro auf 1,75 Euro (für Januar bis Juni 2013) bzw. auf 1,85 Euro (für Juli bis Dezember 2013) erzielte die Apotheke im ersten Halbjahr einen zusätzlichen Rohertrag von 0,50 Euro (netto) je abgegebenem Rx-FAM bzw. von 0,42 Euro (netto) je abgegebenen Rx-FAM im zweiten Halbjahr. Für 295,0 Mio. Packungen, die im ersten Halbjahr (sowohl 2012 als auch 2013) abgegeben wurden, entspricht dies einem Rohertragszuwachs aus Festzuschlag (vermindert um den Kassenabschlag) von rund 148 Mio. Euro. Hinzuaddiert werden müssen die „Honorare“ für weitere gut 4,4 Mio. Packungen, die im ersten Halbjahr 2013 zusätzlich, d.h. über die Abgabemenge von 2012 hinaus, zulasten der GKV abgegeben wurden, und die zwangsläufig mit einem zusätzlichen Beratungsaufwand (gleichbedeutend mit höheren Personalkosten) verbunden waren. Denn aufgrund des „Kombimodells“ führt eine größere Zahl an zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM konstruktionsbedingt, und logisch, zu einem höheren apothekerlichen Honorar (= Rohertrag aus Festzuschlag). Die hierauf entfallene „Beratungsgebühr“ beläuft sich fürs erste Halbjahr auf gut 30 Mio. Euro. Im zweiten Halbjahr beträgt der Rohertragszuwachs aus Festzuschlag (vermindert um den erhöhten Kassenabschlag von 1,85 Euro je Rx-FAM) für gut 292,8 Mio. Rx-FAM (sowohl in 2012 als auch in 2013) mehr als 122 Mio. Euro. Aufgrund der nochmaligen Abgabesteigerung im zweiten Halbjahr um fast 4,7 Mio. Packungen konnten die Apotheken weitere knapp 32 Mio. Euro an zusätzlichem Honorar einnehmen. Damit hat das Honorar aus zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM im Jahre 2013 den Wert des Vorjahres um insgesamt 332,6 Mio. Euro überstiegen. Je Apotheke gerechnet bedeutet dies einen Rohertragszuwachs von etwa 16.600 Euro (vor Steuern).

Abb. 1: Entwicklung der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packungenin den Monaten Januar 2011 bis Dezember 2013 (Monatsdurchschnitt 2004 = 100).

Bei Rx-FAM, die nicht zulasten der GKV abgegeben wurden, beträgt der Rohertragszuwachs je Packung seit 2013 exakt 0,25 Euro. Bezogen auf die Zahl der in 2013 abgegebenen „PKV-Packungen“, die mit einem Zuwachs von 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum so gut wie unverändert war, entspricht dies einem Rohertragszuwachs von etwa 23,7 Mio. Euro, bzw. je Apotheke von knapp 1200 Euro. Damit konnte die Durchschnittsapotheke aufgrund der – seit Jahren überfälligen – Anpassung des Festzuschlags und der temporären Absenkung des Kassenabschlags im Jahre 2013 rund 17.800 Euro mehr an Rohertrag (vor Steuern) aus der Beratung zu und der Abgabe von Rx-FAM verbuchen als im Vorjahr.

Ob dieser knapp fünfstellige Rohertragszuwachs ausreicht, den (sächlichen und personellen) Investitionsstau der letzten zehn Jahre abzubauen, wird noch zu analysieren sein.

Einkaufswert wächst überproportional – Apotheken von der Preisdynamik abgekoppelt

Einer Veränderung an zulasten der GKV abgegebenen Packungen folgt zwangsläufig ein veränderter Wareneinsatz (hier: Apothekeneinkauf der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packungen) in etwa gleicher Größenordnung. Die Auswirkungen der Grippewelle zu Anfang des Jahres lassen sich leicht erkennen: Während in den ersten zwei Monaten des Berichtsjahres der Wareneinsatz je abgegebenem Rx-FAM im Vergleich zum Vorjahr rückläufig war, stieg er im zweiten, dritten und vierten Quartal wieder deutlich an. Aufs Gesamtjahr gesehen stand einem Anstieg an abgegebenen Packungen von gut 1,5 Prozent ein Zuwachs beim Wareneinsatz (Apothekeneinkaufswert) von über 1,8 Prozent gegenüber.

Der Rohertrag aus kaufmännischer Komponente für Rx-FAM beträgt nach wie vor 3,0% des Apothekeneinkaufswertes. Ein Blick auf Abb. 2 zeigt, dass der durchschnittliche Einkaufswert (lt. AMPreisV) im Jahre 2013 um 29,5 Prozent über dem entsprechenden Vergleichswert des Ausgangsjahres (Basisjahr 2004) lag. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packungen um 13,4 Prozent. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Apothekeneinkaufswert je Rx-FAM im betrachteten Zeitraum bedeutend schneller (um 14,2 Prozent) gewachsen ist als die Zahl der zulasten der GKV abgegebenen Packungen, also mehr als doppelt so schnell. Der Rohertrag der öffentlichen Apotheken aus kaufmännischer Komponente (für zulasten der GKV abgegebene Rx-FAM) belief sich in 2013 auf knapp 628,3 Mio. Euro. Damit beträgt der Anteil der kaufmännischen Komponente am gesamten Apothekenrohertrag aus der Abgabe von Rx-FAM zulasten der GKV mittlerweile 13,3 Prozent. Bei einem ursprünglich angestrebten Ausgangswert von 10 Prozent bestätigt sich damit einmal mehr, dass die Apotheken – seit 2004 – von der (Preis-)Dynamik des Arzneimittelmarktes abgekoppelt sind. |

Abb. 2: Entwicklung der Apotheken-Einkaufswerte der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM in den Monaten Januar 2011 bis Dezember 2013 (Monatsdurchschnitt 2004 = 100).

Die Analyse zu den Auswirkungen auf den Apothekenrohertrag insgesamt, die Mehrwertsteuer und das abschließende Fazit finden Sie in der nächsten Ausgabe der Apotheker Zeitung.

 

Dipl.-Math. Uwe Hüsgen, langjähriger Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein e.V., Essen, E-Mail: uwe.huesgen@web.de

 

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