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- AZ 28/2014
- Gefahr durch Reimporte
Gesundheitspolitik
Gefahr durch Reimporte?
BVKA- und VZA-Vorsitzender stellt Reimporte infrage
Gerade schwerkranke onkologische Patienten sind aufgrund der Warnungen vor manipulierten und gefälschten Zytostatika stark verunsichert. Einfallstore für gefälschte Ware sieht Peterseim vor allem beim Reimport und dem Bezug über kleine Großhändler. Dass gefälschte Ware über seine Apotheke in Kliniken geschleust wird, hält er für nahezu ausgeschlossen. 97 Prozent aller Arzneimittel werden direkt beim pharmazeutischen Unternehmen gekauft, nur 3 Prozent über den Großhandel. Und hier legt Peterseim Wert darauf, dass es sich um vertrauenswürdige Großhändler handelt. In der Zytostatikaversorgung wird zusätzlich auf Großhändler zurückgegriffen, die sich auf onkologische Präparate und ihre Begleitmedikation spezialisiert haben. Dabei nimmt Peterseim sowohl in der Klinik- als auch der Zytostatikaversorgung im Rahmen der Qualitätssicherung Lieferantenbewertungen vor. Lieferanten müssen neben der Großhandelserlaubnis eine Bestätigung über die Herkunft ihrer Ware vorlegen. Reimport spielt laut Peterseim im Zytostatikabereich so gut wie keine Rolle.
Reimportquote als Einfallstor für Fälschungen
Anders verhält es sich in der öffentlichen Apotheke. Hier sind die Apotheker aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, eine Reimportquote zu erfüllen. Woher diese Ware kommt, ist das Geheimnis des Importeurs. Damit wird der Bezug eines Reimports in der Apotheke zu einer Gratwanderung und ebenfalls zu einer Vertrauensangelegenheit. Das notwendige Vertrauen kann Peterseim nur wenigen Importeuren schenken. Deshalb müsse der Reimport generell infrage gestellt werden, so Peterseim. Die Politik habe mit der Reimportquote das Einfallstor für Arzneimittelfälschungen und illegale Ware geöffnet, sie habe es auch in der Hand, es durch ein Verbot wieder zu schließen.
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